Frage zu Alimenten

Funke
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 28
Wer weiss Rat? Momantan arbeite ich knapp 20 % und bekomme von meinem Ex-Mann den gerichtlich geregelten Unterhalt für mich und meine Tochter. So wie es aussieht, kann ich bald auf knapp 40 % erhöhen.
Kann mein Ex-Mann die Alimente kürzen oder kürzen lassen?
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Es kommt drauf an, was in deinem Scheidungsurteil drin steht. Sicher nicht betroffen wären die Kinderalimente, eher die für dich. Bei uns war es so geregelt, dass ich prozentual weniger Alimente für mich bekam, je mehr ich selber verdiente.
Aber einfach so kürzen oder kürzen lassen kann dein Ex die Alimente nicht, er müsste sie gerichtlich anfechten.
buchsi
Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 47
Ist wie Plüsch schreibt abhängig vom Scheidungsurteil. Bei uns hat der Richter eintragen lassen, dass jegliches Einkommn (egal in welcher Höhe) keine Herabsetzung der Ehealiemente rechtfertigt. Ich dürfte also verdienen was ich möchte und es gäbe keine Reduktion.
Ich fand das zwar schön, dennoch etwas schrägicon_wink.gif
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ja, find ich auch - und alles andere als fair, im extremfall.
wobei eine abänderungsklage, die ja eh geführt werden müsste, dennoch chancen hätte, wie wenn diese klausel nicht im urteil stehen würde.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
kommt darauf an. kinderalimente werden in der regel nuer geändert, wenn sich seine finanzielle situation ändert. frauenalimente ändern sich, zb wenn sich das einkommen der frau verändert, bezw wenn du zb mit einem andern mann zusammenlebst. wobei es da auch immer darauf ankommt, wieviel er hat und wieviel alimente du bekommst. wenn du zb unter dem existenzminimum lebst, dann wird die frauenalimente meistens erst dann gekürzt, wenn du mit deinem verdinst, über das existenzminimum hinauskommst.
Funke
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 28
im Urteil steht nur, dass wenn ich mit einer anderen erwachsener Person zusammenleben, dann die Ehegattenalimente gekürzt werde. Ich lebe nicht unter dem Existenzminnimum, aber gerade an der Grenze. Er aber nicht und er hat einen Job und wohnt mit der neuen Partnerin zusammen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
weisst du, bei einer neubeurteilung, also im zuge einer klage, werden alle faktoren neu betrachtet, nicht nur ein element, also in deinem fall dein höheres einkommen, sondern deine gesamtsituation wie auch seine.

vom schiff aus zu sagen eine abänderungsklage hätte erfolg oder misserfolg, ist lottospielen icon_wink.gif

ein grundsatz der in der regel jedoch von den gerichten befolgt wird, ist der, dass eine änderung massgeblich (15-20%) und dauerhaft (länger wie ein paar monate) sein muss. ansonsten wird schon gar nicht auf die abänderungsklage eingeganen, sie wird abgewiesen.
aber auch hier gilt, dass das gericht einen ermessenesspielraum hat.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.