Fristlose Kündigung - Alimente?

diebetrogene?
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.10.2009
Beiträge: 19
Guten Morgen

Mein Ex hat letzte Woche die fristlose Kündigung erhalten. Er sagte mir, er erhalte ab sofort keinen Lohn mehr (nicht einmal den vom Januar) und kann mir keinen Unterhalt bezahlen.

Gilt bei fristloser Kündigung denn keine Lohnfortzahlungspflicht für eine angemessene Zeit, z.B. drei Monate? Er arbeitete 5 Jahre dort.

Wo muss ich mich melden damit ich zu meinem Unterhalt komme? Anwalt oder Gemeinde?
esmeralda
Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 74
Bei einer fristlosen Kündigung erhält man den Lohn bis zum Kündigungstag. Wurde ihm auf Ende Januar gekündigt hat er anrecht auf den Januarlohn, nachher nichts mehr.
Trotzdem kann dein Ex nicht einfach den Unterhalt streichen. Wenn er eine Aenderung der Alimente will, muss er dies beim Gericht beantragen. Wird aber nur bei längerfristiger Einkommensänderung akzeptiert. Dein Ex muss sich beim Arbeitslosenamt melden um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Du kannst sicherheitshalber bei der Gemeinde eine Alimentenbevorschussung beantragen.
Maus78
Dabei seit: 21.08.2007
Beiträge: 93
genau melde dich bei der gemeinde da gibt es die alimentenbevorschussung, die holen das geld bei deinem ex, und er soll sich wirklich beim arbeitslosenamt melden.

aber es ist schon so das du nun schauen musst wie du zum geld kommst wünsche dir viel kraft
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
hmmm was ist denn der Kündigungsgrund?^^
Für nen fristlosen müsste da schon was "krasses" sein.:/

*ooohmmm*
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Eigentlich spielt es für dich keine Rolle, warum er kein Geld mehr hat, um die Alimente zu bezahlen. Lass das sein Problem sein. Für die Bevorschussung gehst du zur Gemeinde. Allerdings werden in der Regel nur die Kinderalimente bevorschusst. Wenn du ohne Frauenalimente zu wenig Geld hättest, könntest du Sozialhilfe beantragen.

Anwälte würde ich fürs erste aus dem Spiel lassen...
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Fristlos heisst ja, das Arbeitsverhältnis wird per sofort, z.B. einen Tag auf den andern aufgehoben, das muss nicht unbedingt auf Ende Monat sein.
Er hat dafür Anspruch auf Lohn für die Zeit, wo er noch dort gearbeitet hat. Sprich, wenn die fristlose Kündigung am 24. ausgesprochen wurde, arbeitete er ja im Januar 24 Tage (23) dort, für die er bezahlt werden muss.

Wie hier schon erwähnt, eine fristlose Kündigung darf nicht einfach so erfolgen, da muss schon was erhebliches, evtl. Abmahnung, vorausgegangen sein oder vorgefallen.

Nun, vom Gesetz her müsst er Dir weiterhin Unterhalt bezahlen, doch wenn er das Geld nicht hat und kein Lohn ausbezahlt wird, der gepfändet werden könnte, ist es schwierig.

Ich hoffe sehr, dass Du das Geld erhälst, und so nicht auch "in Teufels Küche" gerätst.

Bist Du sicher, dass die fristlose Kündigung denn wirklich gerechtfertigt ist ?

Das andere wäre eine Freistellung per sofort, wobei der Lohn bis zum Ablauf der Kündiungsfrist bezahlt wird, der Arbeitnehmer jedoch nicht mehr zur Arbeit darf/geht.
Gelöschter Benutzer
Eine Lohnfortzahlungspflicht besteht nur, falls die Kündigung missbräuchlich war. Ist sie gerechtfertigt, aus welchem Grund sollte ein Arbeitgeber weiter Lohn bezahlen müssen??
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Vertrauen: Weiss von div. Arbeitgebern, die einem/r Mitarbeiter/in kündigen, weil sie mit dessen Leistungen nicht zufrieden sind. Da diese im Kundenkontakt stehen (z.B. Aussendienst) werden sie per sofort frei gestellt, Ferien, Ueberzeit kompensiert, die restliche Zeit wird dann der Lohn ausbezahlt. Wenn ein Mitarbeiter 1 Monat Kündigungsfrist hat, ihm wird E-Januar gekündigt, läuft das Arbeitsverhältnis noch bis Ende Februar.

Betragen Ferien und Ueberzeit noch 2 Woche, so hat er quasi 2 Wochen "Sonderurlaub" salopp ausgedrückt.
Gelöschter Benutzer
@Gabriela: freistellen und fristlos kündigen, das ist nicht das selbe. In Gewissen branchen ist das so üblich, dass dem Mitarbeiter gekündigt wird, er zum Arbeitsplatz begleitet wird und er nur noch unter Aufsicht seine Siebensachen mitnehmen kann. Damit will man verhindern, dass Kundenstamm, vertrauliche Daten etc. mitgenommen werden können. Das lassen sich Firmen dann gerne etwas kosten.
Einer fristlosen Kündigung ist aber immer ein Debakel vorausgegangen...
vicious
Dabei seit: 22.09.2002
Beiträge: 23
@GabrielA
die Kündigung steht hier jedoch nicht zur Debatte!

@diebetrogene?
geh zur Gemeinde und lass dich beraten. Evt. können sie dir dann die Alimente bevorschussen und dein Ex ist gegenüber der Gemeinde in der Schuld.

lg vicious