Fristlose Kündigung - Alimente?

diebetrogene?
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.10.2009
Beiträge: 19
Ich danke euch für eure Antworten.

Ich habe heute einen Termin bei der Gemeinde abgemacht, damit die Alimente bevorschusst werden.

Meiner Meinung nach ist die Kündigung missbräuchlich, mein Ex will sich jedoch nicht weiter darum kümmern, eigentlich sei er froh, von dieser Firma weg zu sein. Nun, dazu habe ich nichts zu sagen, kenne ja auch nur seine Seite. Ich brauche meine Energie für wichtigere Sachen. Ich bin aber natürlich jetzt in Teufels Küche weil ich vorerst kein Geld bekomme. Tja, so ist das Leben wohl... Scheisse!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@vicious: Wieso nicht ? Weisst Du, wieso er eine fristlose Kündigung erhielt?
Dazu braucht es sehr viel.

Ich habe ja genau geschrieben, was der Unterschied zwischen Fristlos und sofortige Freistellung ist.

Ein Computer Spezialist arbeitete in einem Betrieb mit 2 andern Spezialisten. Er war erst einige Monate dort. Am Montag kommt er ins Büro, will sich ins System einloggen, doch es geht nicht mehr.
Es wird eine Sitzung einberufen, wo den 3 Informatikern mitgeteilt wird, dass ab sofort diese Arbeit von einer andern Firma aus getätigt wird. Den einen konnten sie intern anders einsetzen, der andere wurde frühzeitig pensioniert und der dritte war der "jüngste" von den Betriebsjahren her gesehen. Er musste seinen Arbeitsplatz räumen, kehrte zu seiner Familie heim, und verkündigte, er hätte ab sofort keine Arbeit mehr.

Der Lohn wurde ihm noch für 2 Monate bezahlt.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
also zu den alimenten, die muss er dir weiterhin bezahlen, die kann er nicht einfach stoppen. wenn er über längere zeit weniger (mehr) lohn bekommt, kann er (du) eine alimentenanpassung beantragen. meistens wird die anpassung dann gemacht, nach ca 6mt und wenn es ersichtlich ist, das der lohn auch künftig in der höhe bleibt.
was du machen kannst, das du alimentenbevorschussung beantragst, dann bekommst du das geld von der gemeinde und die holen es bei deinem ex.
er soll abklären, wegen der kündigung, ob die rechtens ist, auch der lohn kann nicht einfach so zurückbehalten werden. übrigens, wenn er nichts unternimmt, wegen der kündigung, kann es sein, das ihm die ALV tage streicht und er eine ganze weile aufs geld wartet, und das sozi zahlt auch nicht einfach so. er soll sich in seinem eigenen interesse sofort bei der gemeinde und auf dem arbeitsamt melden, sonst hockt er dann auch in der sch..... und hat am ende ein riesen berg schulden.
Dela
Dabei seit: 22.01.2003
Beiträge: 198
Also, zur Kündigung... Wenn ihm -aus welchen Gründen auch immer- fristlos gekündigt wurde, dann muss er ab dem Tag der Kündigung nicht mehr arbeiten. Allerdings spielt es eine Rolle, wann genau ihm gekündigt wurde. Falls das irgendwann im Januar war, hat er Anspruch auf den Lohn bis und mit Kündigungstag.

@GabrielaA, fristlose Kündigungen gibt es nicht sooo wahnsinnig selten, ich arbeite seit 10 Jahren im HR und wir hatten immer mal wieder fristlose Kündigungen!! Gerechtfertigte - wohlbemerkt. Aber das ist hier nicht das Thema, er hat den Fristlosen erhalten und so ist es nun mal. Klar kann er Einspruch erheben, aber die Arbeitgeber künden selten "einfach so" fristlos. Eine solche Kündigung ist in den allermeisten Fällen gut überlegt und gerechtfertigt. Und es werden wohl auch Verwarnungen usw. vorausgegangen sein. Aber das muss der Ex-Mann von diebetrogene ihr nicht sagen, das ist sein Problem, auch wenn es jetzt auch zu ihrem wird. Aber die Kündigung steht ja eh schon, drum nützt es nichts, alles zu hinterfragen.

@diebetrogene, finde es super, dass du so schnell einen Termin machen konntest bei der Gemeinde. Die können dich gut beraten und eine einvernehmliche Lösung vorschlagen.

Lebe jeden Tag, als wäre es dein Letzter!!!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@diebetrogene?

die kündigung tangiert seine pflicht, die unterhaltszahlungen pünktlich und vollständig zu bezahlen überhaupt nicht. selbs wenn er, wohl nach einer zu erwartenden längeren wartezeit, geld von der arbeitslosenkasse bekommt (voraussichtlich 80 % des bisherigen lohnes), bleiben höhe und verpflichtung gleich.

ein lohnzahlungspflicht bei fristloser kündigung gibt es nicht. ist diese zu recht erfolgt, ist die sache vorbei. andernfalls müsste er gegen seinen arbeitgeber vorgehen und könnte mit einer - wesentlich später wenn überhaupt eintreffenden - entschädigung rechnen.

die idee, in dieser situation möglichkeiten und umfang einer bevorschussung bei deiner wohngemeinde zu klären, halte ich auch für sinnvoll.