Geld von den Eltern

nadrila
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 132
Kann mir jemand Auskunft geben, was die bessere Variante ist: Geld von den Eltern bekommen als Erbvorbezug oder als Schenkung? Was muss man beachten?
knaller73
Dabei seit: 15.08.2007
Beiträge: 1197
Kommt drauf an, ob Du ein Einzelkind bist oder ob noch Geschwister da sind.
Wenn Geschwister da sind, wird Erbvorbezug schon angerechnet. Da bekommstDu dann den Betrag einfach weniger beim Erben.
Schenkung ist Geschenk. Da kann niemand was sagen. Finde es einfach, wenn Geschwister da sind, nicht ganz fair gegenüber den anderen.

eines nach dem andern
nadrila
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 132
Knaller73 Es ging mir eher darum, was steuerlich besser ist. Oder ist da kein Unterschied? Da noch eine Schwester da ist, wird alles offen und mit ihrem Einverständnis gemacht. Möchte schliesslich nicht eine Familienfehde auslösen, bin ein friedliebender Mensch icon_wink.gif
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
In den meisten Kantonen zahlst Du auf direkte Erbschaft keine Steuer. Wohl aber eine Schenkungssteuer auf Schenkungen. Vom Schiff aus würde ich sagen, der Erbvorbezug kommt Dir günstiger.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
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Du müsstest evt auf der HP von deiner Gemeinde schauen worauf sie Steuern erheben. Bei einer Schenkung wird diese nur 10 Jahre zurück berechnet falls der Erblasser stirbt. Alles was davor ist wird nicht mehr berücksichtigt und das wäre dann irgendwie nicht so fair deiner Schwester gegenüber.

Mein Vater hat auch immer allen in etwa gleich verteilt, dachte ich zumindest. Jetzt hab ich gesehen dass er meiner Schwester offensichtlich öfters Geld gegeben hat, da sie im Ausland leben. Aber auch wir wollen keinen Streit versuchen natürlich alles richtig zu machen. So eine Erbsache ist nämlich gar nicht mal so einfach und zieht sich über Monate hinweg wenn mehrere Erben da sind. Aber mein Bruder macht das super finde ich.
Smilelynn
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 749
Wir haben für unser Hau einen Erbvorbezug bekommen, der gleiche Betrag liegt für meine Schwester auf einem Konto, das ganze ist im Testament beschrieben.

Habt ihr oder eure Eltern keinen Notar, der ein Testament geschrieben hat, eine Kaufvertrag.... einfach jemand der sich auskennt und ihr fragen könnte?

Spinne am Morgen, dann hast du es hinter dir!!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@knaller73 auch Schenkungen werden an das Erbe angerechnet, im Gegenteil, können bei einer Schenkung andere Erbberechtigte sogar noch Einspruch erheben.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
nadrila
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 132
Hm, nein, ein Notar ist so viel ich weiss nicht angefragt. Ob ein Testament vorhanden ist, weiss ich auch nicht. Es handelt sich um die Schwiegereltern und daher bin ich da nicht so im Bilde. Wir werden aber schon alles schriftlich festhalten.
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
Ein Erbvorbezug oder eine Schenkung muss, soviel ich weiss, notariell beglaubigt werden. Wir haben das jedenfalls so gemacht.
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
@queenie
also bei uns wars so: mein Vater hat das seinem Steueramt angegeben, die haben so ein Formular ausgefüllt, und ich habe es dann bei uns angegeben. Brauchte keinen Notar.

Aber Papier sollte so oder so gut aufbewahrt werden... habe ich nämlich als mein Mann gestorben ist gebraucht, um zu "beweisen", dass das EK vom Haus von meiner Seite kam

@nadrila
Erbschaftsteuern und Schenkungen sind kantonal geregelt, so viel ich weiss