hallo nadrila
um dich nun vollends unsicher zu machen, noch meine varianten *gg
(nein, ich bin mir darüber sicher)
erbschafts- oder schenkungssteuer:
- ist hoheit der kantone, sprich, die für dich massgebende regelung findest du beim steueramt des wohnkantons der erblasser oder schenkenden
- in vielen, bald den meisten kantonen sind erbschaften an direkte nachkommen steuerbefreit
- in den allermeisten kantonen wird die schenkung steuertechnisch gleich behandelt wie das erbe
- erbvorbezug gilt steuertechnisch in der regel als erbe, wird also gleich behandelt
ausgleichspflicht:
- ob schenkung oder erbvorbezug, beide sind gegenüber gleichberechtigten erben ausgleichspflichtig, ausser der erblasser/schenkede schliesst die ausgleichspflicht per testament odgl. explizit aus.
formale vorschriften:
- braucht es keine, also keine notarielle beglaubigung odgl.
- es macht aus beweisgründen jedoch sinn, den vorgang schriftlich festzuhalten und zahlungs- resp. empfangsbelege aufzubewahren
- es würde auch sinn machen, meistens jedenfalls, vorhandene gleichgestellte erben darüber zu informieren
- auch ein erbvertrag wäre eine möglichkeit, die sache zu regeln, gerade hinsichtlich miterben
lgt
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.