GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Brauche eine Rechtsauskunft:
Folgendes vor gut 2 Jahren erhielt ich einen Gutschein für eine Übernachtung in einem Hotel inkl. Eintritt in Wellnessbereich geschenkt, für 2 Personen.
Auf dem Gutschein steht, "Gültig ein Jahr, Verlängerung nicht möglich". Innerhalb dieses Jahres wollten mein Mann und ich diesen Gutschein einlösen, als die Kinder ein verlängertes Weekend weg waren. Leider war das Hotel zu diesem Zeitpunkt ausgebucht. Die Damen am Telefon meinte dann, der Gutschein wäre weiterhin gültig, bloss wenn es Preiserhöhungen gebe, müsste ich die Differenz drauf zahlen.
Nun wollte ich für im Oktober 2 Nächte in diesem Hotel buchen und dabei auch den Gutschein dran geben. Mir wurde gesagt, der Gutschein sei verfallen (Wert Fr.290), sie rechnen mir davon nur noch 85% an.
Ich habe mal gehört, dass Gutscheine, welche im voraus bezahlt werden, nicht verfallen. Ausnahme: Bei Geschäftsaufgabe oder Besitzerwechsel, was beides nicht der Fall ist.
Das wären somit knapp 50 Fr. die ich hierbei verloren hätte. Ich habe nun nicht gebucht, wollte erst wissen, wies von der rechtlichen Seite her aussieht.
Wer kann mir hier Auskunft geben ?
Folgendes vor gut 2 Jahren erhielt ich einen Gutschein für eine Übernachtung in einem Hotel inkl. Eintritt in Wellnessbereich geschenkt, für 2 Personen.
Auf dem Gutschein steht, "Gültig ein Jahr, Verlängerung nicht möglich". Innerhalb dieses Jahres wollten mein Mann und ich diesen Gutschein einlösen, als die Kinder ein verlängertes Weekend weg waren. Leider war das Hotel zu diesem Zeitpunkt ausgebucht. Die Damen am Telefon meinte dann, der Gutschein wäre weiterhin gültig, bloss wenn es Preiserhöhungen gebe, müsste ich die Differenz drauf zahlen.
Nun wollte ich für im Oktober 2 Nächte in diesem Hotel buchen und dabei auch den Gutschein dran geben. Mir wurde gesagt, der Gutschein sei verfallen (Wert Fr.290), sie rechnen mir davon nur noch 85% an.
Ich habe mal gehört, dass Gutscheine, welche im voraus bezahlt werden, nicht verfallen. Ausnahme: Bei Geschäftsaufgabe oder Besitzerwechsel, was beides nicht der Fall ist.
Das wären somit knapp 50 Fr. die ich hierbei verloren hätte. Ich habe nun nicht gebucht, wollte erst wissen, wies von der rechtlichen Seite her aussieht.
Wer kann mir hier Auskunft geben ?