Handwerker geht seinen Pflichten nicht nach

Gelöschter Benutzer
Fast so wie fisi schreibt. Eingeschrieben zweimal abmahnen mit Frist. Dann von Konkurrenzfirma offerieren lassen und ihm mitteilen, für welchen Betrag ihr ihn belangen wollt. Wenn er dann immer noch nicht kommt, ausführen lassen und ihm in Rechnung stellen. Achtung, du musst die Rechnung gegenüber dem Handwerker bezahlen. Auch gegenüber dem Bodenleger, ausser er hat Teile des Auftrags gar nicht gemacht. Wenn er aber nur noch in der Nachbesserungspflicht ist, musst du bezahlen. Und er muss nachbessern.
Gelöschter Benutzer
Briefverkehr von jetzt an immer eingeschrieben!
Chlopfer
ThemenerstellerIn
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Ja, eine Rechtschutzversicherung haben wir. Werde nun mal heute einen eingeschriebenen Brief aufsetzen und ihm eine angemessene Frist setzen - obwohl er es seit Januar weiss.

Und dann halt Offerten von anderen Bodenlegern einholen. Ich habe ihm schon etliche male darauf hingewisen, dass ich ihn für diese Mehrkosten belangen werde. Aber keine Reaktion von seiner Seite.....