Gelöschter Benutzer
Fast so wie fisi schreibt. Eingeschrieben zweimal abmahnen mit Frist. Dann von Konkurrenzfirma offerieren lassen und ihm mitteilen, für welchen Betrag ihr ihn belangen wollt. Wenn er dann immer noch nicht kommt, ausführen lassen und ihm in Rechnung stellen. Achtung, du musst die Rechnung gegenüber dem Handwerker bezahlen. Auch gegenüber dem Bodenleger, ausser er hat Teile des Auftrags gar nicht gemacht. Wenn er aber nur noch in der Nachbesserungspflicht ist, musst du bezahlen. Und er muss nachbessern.