Handwerker geht seinen Pflichten nicht nach

Chlopfer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.09.2008
Beiträge: 43
Wir haben einen neuen Parkett-Boden verlegen lassen (war sauteuer). Nun ist es so, dass der Bodenleger diverse Mängel nicht beheben will. Im Januar hab ich ihm das erste Mail geschrieben mit den diversen Mängeln. Nach 4 Monaten hat er sich dann gemeldet und ist dann irgendwann mal gekommen und hat vielleicht 10% der anstehenden Arbeiten erledigt. Er hat mir dann versichert, dass er sich in der nächsten Woche wieder bei mir melden werde. Das sind nun schon wieder 6 Wochen her.

Was kann ich machen? Leider hab ich ihm den ganzen Betrag schon überwiesen (tja, das nächste Mal bin ich dann schlauer). Auf Mails und Briefe reagiert er schon gar nicht. Ich habe ihm auch schon angedroht, dass ich einen anderen Handwerker suchen werde, der die Mängel beheben soll und er die Rechnung übernehmen müsse - keine Reaktion seinerseits. Weiss nciht, ob das überhaupt geht.

Wer kann mir weiter helfen? Gibt es so eine Ombudsstelle für Bodenleger? Die Mängel sind doch sehr gravierend und ich bin nicht bereit, diesen Mist, den er verlegt hat nochmals zu zahlen (neuer Bodenleger).

Bin froh um jeden Tipp. Danke
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
wende dich an den K-Tipp, Kassensturz, Beobachter etc.
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Anrufen oder direkt im Geschäft vorbei, dann kann er dich nicht ignorieren. Ev. Mann mitnehmen.
Gelöschter Benutzer
o ja das kenne ich. Wir hatten das mit dem Plattenboden in der Küche. Der hat die Fugen so schludrig gemacht. Sein Chef hat dann noch gemeint das geht schon. In diese Risse dringe kein Wasser. Nun wir haben die Rechnung dann einfach nicht bezahlt. Bis er dann jemand anders geschickt hat und jetzt ist alles tip top.
Da Du schon alles bezahlt ,hast würde ich auch vorschlagen beim Beobachter nachzufragen .
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
nochmals eingeschrieben eine letzte frist setzen, mit dem hinweis, dass du, falls diese frist wiederum ungenützt verstreicht, die arbeiten unter kostenfolge von einer drittfirma erledigen lässt.

verstreicht die frist ungenutzt, kannst du die arbeiten der drittfirma übertragen und die kosten beim ersten einfordern, nötigenfalls auf dem rechtsweg. gegenüber der drittfirma bist jedoch du zahlungspflichtig.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Chlopfer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.09.2008
Beiträge: 43
@Katinka: Leider nimmt er sein Privattelefon nicht ab und Natel hab ich nicht. Ist leider eine Einmann-Firma.

@thomas fisler: War mir eben nicht sicher, ob ich das wirklich tun kann. Aber somit werde ich ihm noch einmal einen eingeschriebenen Brief schicken und ihm ne angemessene Frist setzen.

Danke
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Vielleicht ist er ja auch grad in den Ferien. http://www.bodenschweiz.ch/ ist als Ombutsstelle Schweiz angegeben.

Leider ist es oft so, dass wenn du alles schon bezahlst, dass du dann bei den Anstehenden Sachen hinterher rennen kannst. Er hat ja sein Geld was kümmert ihn euer Boden..... icon_frown.gif
Glück76
Dabei seit: 07.09.2005
Beiträge: 224
Hast Du eine Rechtschutz-Versicherung? Evtl. lohnt es sich, wenn Du dort mal nachfragst...
NS65
Dabei seit: 27.11.2006
Beiträge: 245
schau mal hier www.haus-forum.ch
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Wie Thomas, aber schon im ersten Schreiben darauf hinweisen, dass du bei Nichtbezahlen der Folgekosten die Betreibung einleiten wirst.

Keine Firma, die länger bestehen will, möchte sich mit einer Betreibung im Register herumschlagen und erledigt die Arbeiten lieber.