Haukauf - Preisverhadlung

Gelöschter Benutzer
Hallo zusammen

Wir interessieren uns ernsthaft für ein Einfamilienhaus in unserer Nachbargemeinde.

Folgendes würde mich dazu interessieren:
Konnte ihr den ausgeschriebenen Kaufpreis noch verhandeln?
Um wieviel konntet ihr den Preis reduzieren?
Zu welchem Zeitpunkt (wir sind kurz vor der Resrvationszalung) habt ihr verhandelt?

Vielen Dank für eure Antworten!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
reservationszahlung?

scheint mir grundsätzlich fragwürdig. entweder der deal kommt zustande oder nicht, da braucht es, nach meinem dafürhalten, keine reservation.
oder worin liegt der sinn?

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Die Reservationszahlung wird auf eine Art Sperrkonto bei einem Treuhandbüro überwiesen und dient dazu, dass die Immobilie nicht weiter auf dem Markt angeboten wird und der Käufer nicht plötzlich kein Interesse mehr daran hat.

Den Reservationsbetrag wird beim Kaufabschluss dem Käufer zurückerstattet und kann dann als Eigenkapital verwendet werden.

Dies die Infos, welche ich habe.

Zur Zeit würde mich jedoch hauptsächlich interssieren um wieviel wir den Preis noch verhandeln können. Was so üblich ist.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ich denke nicht, dass es eine "üblichkeit" gibt. ist wirklich individuelle verhandlungssache - und mitunter frage der marktlage.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Nad
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 45
wir konnten den preis noch verhandeln. wir haben den verkäufern ein angebot gemacht. dies aber bevor wir dem kauf zugestimmt haben.

Lebe deinen Traum!
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
@ fisi: eine reservationszahlung ist nichts fragwürdiges! ist allgemein so üblich und dient zum gegenseitigen schutz: der käufer kann davon ausgehen, dass die immobilien nicht weiter angeboten wird und der verkäufer weiss, dass dem käufer ernst ist, ansonsten würde er nicht x-tausend franken bereits anzahlen.
manchmal dauert es noch ein paar wochen von der reservation bis zur beurkundung, dann macht eine solche reservationszahlung durchaus sinn. diese wird auch dem kaufpreis angerechnet - kann aber bei einem allfälligen rücktritt des käufers auch als aufwandsentschädigung teilweise zurückbehalten werden!

um wieviel ihr den kaufpreis noch drücken könnt ist ganz individuell. evtl. hat der verkäufer den preis grosszügig angesetzt und lässt mit sich handeln. u.U. ist der preis aber bereits ganz angemessen, damit er überhaupt interessenten hat, dann wird er nicht mehr viel mit sich handeln lassen.
hängt wohl davon ab, wieviele interessenten für die liegenschaft vorhanden sind, wie lange er bereits nach einem käufer sucht, wie sehr ihr die liegenschaft wollt und bereit seit, dafür zu bezahlen. ob ihr evtl. etwas spekulieren wollt.....auch mit dem risiko, dass ihr schlussendlich die liegenschaft nicht bekommt...... mit etwas gesundem menschenverstand und fingerspitzengefühl werden ihr in gesprächen schon etwas merken, was drin liegt.

habt ihr auch durch eine schätzung oder "zweitmeinung" oder beobachten der marktlage abgeklärt, ob der kaufpreis i.o. ist?

gutes gelingen!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
windrose / zitrone

ja, so macht sie sinn. wenn es mit beidseitigen verpflichtungen einhergeht und nicht einseitig ist.

gut deal jedenfalls icon_wink.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
zürcherlis
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 745
gut deal mit hoffentlich etwas mehr Konzentration als beim Schreiben des Titels. icon_smile.gif
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
eine anzahlung ist zwar oft üblich, aber ohne grundbucheintrag für keine der beidedn seiten rechtlich bindend, da imobilien-verträge eine grundbucheintrag vom gesetz her zwingend vorschreiben.
der verfkeufer kann jedoch ggf. extra für den käufer gemachte arbeiten damit verrechnen, weil dies als gewöhnlicher werkvertrag gilt.

verhandlungsspielraum ist so viel, wie beim preis zum marktüblichen noch drinn liegt, was auch die übrige nachfrfage mit einschliesst.
wir haben vor der vertragsunterzeichnung vor allem die konditionen verhandelt, was uns auch einige zehnT einbrachte.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
murbeli
Dabei seit: 28.03.2004
Beiträge: 453
Wir konnten den Kaufpreis bei unserem Haus noch 50'000.-- runter handeln. Dies allerdings nur, weil es wegen des sehr grossen, völlig verwilderten Gartens keine anderen Interessenten gab und die Käufer das Haus schon länger los werden wollten. Sie sind uns auch mit den Konditionen entgegen gekommen, sonst hätten wir es nicht kaufen können. Und schlussendlich waren wir ihnen wohl auch noch sympathisch.

Meine Eltern hätten beim Verkauf ihres Hauses noch etwas handeln lassen, da es letztes Jahr viele Häuser in dieser Gemeinde zum Verkauf hatte. Doch die Käufer haben nicht gefragt. Wahrscheinlich, weil der Preis absolut ok war.

Ich würde mal im Internet schauen, wie viele Häuser und zu welchem Preis in dieser Gemeinde gerade auf dem Markt sind. So weisst du einerseits, wie gefragt euer Haus sein könnte und kannst andererseits die Preise vergleichen.

Eine Preisverhandlung würde ich allerdings vor der Reservationszahlung machen.

Urteile nicht über einen Menschen, ehe du nicht eine Meile in seinen Mokassins gelaufen bist.