pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@momatalato, das betrifft die Unfallversicherung, hier ist aber die Frage ob und wenn ja wer haftpflichtig ist. Da kann es je nach konkreter Situation gut sein, dass es die Aufsichtspflicht der Lehrperson tangiert, wenn die Kinder unter ihrer Aufsicht Schäden verursachen.
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)