Kaufvertrag - Frage

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Bin gerade daran, einen Kaufvertrag aufzusetzen. Nun frage ich mich, ob ich eine Klausel reinnehmen soll, damit der unterzeichnende Käufer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann.

Klar bleibt der Verkaufsgegenstand in meinem Besitz bis das Geld überwiesen wurde. Doch, was ist, wenn sich der Käufer das ganze anders überlegt, und ich bespielsweise den Artikel bereits weiter hätte andersweitig verkaufen können ?

Wer kennt sich hier gut aus ? Wer hilft mir ?
GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Wer weiss Bescheid ?
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Eigentlich ist es genau umgekehrt wie du es meinst. Mit der Unterschrift ist ein Vertrag gültig abgeschlossen und falls jemand zurücktreten will ist er automatisch nach OR ersatzpflichtig. Ohne spezielle Klausel geht aber der Besitz bereits mit dem Vertragsabschluss zum Käufer über und selbst wenn dieser fertig verpackt bei dir geklaut würde, müsste der Käufer diesen bezahlen, da er bereits Besitzer ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
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Beiträge: 5446
Dachte mir eben auch, dass der Käufer mit der Unterschrift verpflichtet ist, den Artikel zu nehmen. Daher braucht es keine spezielle Klausel. Einzig habe ich drinnen, dass der Gegenstand so lange mir gehört, bis er bezahlt wurde. Merci, Pluto
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@GabrielaA ist aber nicht immer ein Vorteil, denn so geht auch das Risiko vom Versand auf deine Kappe und der Kunde kann die Wahre in irgend einem Zustand zurücksenden, ansonsten hast du immer das Geld zu gute. Du kannst auch davon ausgehen, dass wenn jemand nicht Bezahlt er auch nicht freiwillig die Ware heraus gibt und du auch dies auf dem Rechtsweg einfordern musst. Eigentlich hat dies nur einen Sinn, bei wirklich teuren Sachen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
ha, das hatte ich letzten sommer auch, rollt mir heute noch fast die zehennägel auf wenn ich daran denke. wenn du an den falschen gerätst, nützt dir der beste vertrag nichts...

habe im ricardo unsere alte küche für 1.- eingestellt, eifach gegen selber demontieren und abholen. alles beizeiten eingestellt, damit der umbau dann starten könnte. es haben sich dann fünf bieter dumm und dämlich um diese küche geboten. ich habe auch einen vertrag gemacht und der käufer hat mir sogar 200.- anbezahlt und liess nichts mehr von sich hören. musste ihn dann mühsam mit einwohnerkontrolle suchen, da untergetaucht. als ich ihn dann gefunden habe, eine woche vor umbaubeginn...meinte er, er wolle die küche nicht mehr! na such mal auf die schnelle eine alternative für eine so tolle küche die man nicht einfach verschrotten will...schlussendlich bin ich noch mit einem blauen auge davon gekommen, denn die örtliche broki hat sie mit handkuss abgeholt. hab den "käufer" anschliessend betrieben und gepfändet. schlussendlich habe ich mein geld doch noch bekommen und er musste dafür noch mehr bezahlten als er geboten hat. aber eben, der ärger und alles. du siehst, der beste vertrag nützt dir nichts wenn du an den falschen gerätst.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
achtung: besitz ist nicht gleich eigentum!

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Bei einem Hauskauf gibt es ja auch die Anzahlung, die an den Verkäufer fällt, wenn der Käufer zurücktritt.
Vielleicht kannst du es mit einer Anzahlung lösen.... Wenn er vom Verkauf zurücktritt, so werden zuerst alle Unkosten mit dieser Anzahlung verrechnet....

Ich ziehe Barzahlung vor und akzeptiere nie Checks.
Zudem habe ich im Vertrag, dass der Gegenstand wie gesehen übernommen wurde und da es eine Secondhandsache ist, von mir keine Garantieleistungen übernommen werden können. Wenn eine noch laufende Herstellergarantie läuft, gebe ich die natürlich weiter.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 5446
Danke Euch für die Antworten. Die Ware würde nicht verschickt, sondern abgeholt. Würde der Käufer - trotz Vertrag - die Ware nicht abholen, würde ich ihn erneut kontaktieren. Falls der weiterhin nicht kommt, dann halt weiter ausschreiben und anderweitig verkaufen.

Wenn einer per Mail schreibt, "einverstanden, ich nehme die Ware. Werde die Zahlung gleich veranlassen", und dann nichts mehr von sich hören lässt, auf E-Mails nicht reagiert, so kann ich quasi nichts machen, oder ?

Habe weder Adresse noch genaue Namensangaben, noch sonst was.


Im Moment ist es übrigens noch nicht zu einem Vertrag gekommen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
worum geht's denn? um ein paar alte socken oder um was substanziell wertvolles?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.