@erna, das mit dem Hauskauf ist "Bullshit" denn 99% der Anzahlungen bei Immobilien sind ungültig, da sie nicht im Grundbuch eingetragen werden. Verrechnet werden dürfen in solchen Fällen nur Aufwände die auf Grund von Werkverträgen speziell für diesen Käufer aufgewendet wurden.
schreib halt eine klausel rein, dass der vertrag innert 10 tagen (oder wievielen auch immer) erfüllt werden muss. ansonsten verliere er seine gültigkeit.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Verfasst am: 16.06.2011 um 22:22
Gelöschter Benutzer
Pluto hat recht, diese Anzahlungen kannst du zurück fordern.
Habe ich drinnen: Der Verkaufspreis muss innert einer Woche auf folgendes Konto überwiesen werden. Bis das Geld überwiesen wird, bleibt der Gegenstand in Besitz vom Verkäufer.
Verfasst am: 16.06.2011 um 22:24
Gelöschter Benutzer
Mach's so wie Fisi vorschlägt. Dann entsteht dir ja kein Schaden.
... schreib: bleibt EIGENTUM des verkäufers. besitz und eigentum ist nicht das selbe.
(man besitzt eine mietwohnung, eigentümer ist jedoch der vermieter)
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.