Kaufvertrag - Frage

GabrielaA
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Beiträge: 5446
Hm, nein, Socken sinds nicht. Der Wert liegt im 5-stelligen Bereich.
pluto
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Beiträge: 2313
@erna, das mit dem Hauskauf ist "Bullshit" denn 99% der Anzahlungen bei Immobilien sind ungültig, da sie nicht im Grundbuch eingetragen werden. Verrechnet werden dürfen in solchen Fällen nur Aufwände die auf Grund von Werkverträgen speziell für diesen Käufer aufgewendet wurden.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
schreib halt eine klausel rein, dass der vertrag innert 10 tagen (oder wievielen auch immer) erfüllt werden muss. ansonsten verliere er seine gültigkeit.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Pluto hat recht, diese Anzahlungen kannst du zurück fordern.
GabrielaA
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Habe ich drinnen: Der Verkaufspreis muss innert einer Woche auf folgendes Konto überwiesen werden. Bis das Geld überwiesen wird, bleibt der Gegenstand in Besitz vom Verkäufer.
Gelöschter Benutzer
Mach's so wie Fisi vorschlägt. Dann entsteht dir ja kein Schaden.

Gabi kriegt ein neues Auto!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... schreib: bleibt EIGENTUM des verkäufers. besitz und eigentum ist nicht das selbe.
(man besitzt eine mietwohnung, eigentümer ist jedoch der vermieter)

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
GabrielaA
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Nee, nix neues Auto, das hab ich schon
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
pluto
haben wir eben im Vorvertrag so gemacht und eintragen lassen.
GabrielaA
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Beiträge: 5446
Merci Fisi. Habe wieder mal nicht daran gedacht, dass Besitz und Eigentum NICHT dasselbe ist. Habs geändert.