KK Kündigung nicht gültig - offene Rechnungen

portobello
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.10.2010
Beiträge: 126
Hatte gerade ein Tel. von einer meiner besten Freundinnen, ihr geht es nicht gut. Habe ihr versprochen mich schlau zu machen und heute abend bei ihr vorbeizuschauen.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip / Info geben :

Sie ist seit einem halben Jahr geschieden, lebt knapp am Existenzminimum. In ihrer Ehe war das Geld immer ein Problem ( Ex Mann ist / war Spielsüchtig ), und so haben sich schulden angeheuft.... Sie wollte einen Neustart machen, hat für sich und die Kinder eine neue, günstigere KK gesucht.
Heute morgen hat sie einen Brief bekommen, die alte nimmt die Kündigung nicht an weil dort noch Rechnungen offen sind.
Nur die Schuldem die sie bei der alten KK hat sind so hoch, die kann sie unmöglich in nächster Zeit abzahlen ! So wäre sie mit den Kindern wieder Jahrelang nicht versichert .... Die alte KK hat Verlustscheine....

Ist es so, dass man aus diesem Schlammassel nie mehr rauskommt ? Das man nicht bei null bei einer neuen KK beginnen kann ?
Die neue KK ist fast 200.- günstiger, die Monate Jan. & Feb. hat sie bereits pünktlich einbezahlt.
Die Kosten der alten KK sind schon monatlich zu hoch, geschweige denn, wenn sie noch die offenen Schulden begleichen muss.

habe im Internet nichts gefunden ..... würde ihr heute Abend gerne eineLösung / ein kleines Licht am Horizont zeigen....
ibag
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 1310
denke da wäre eine seriöse schuldenberatung oder rechtsberatung wichtig vielleicht über die gemeinde.
oder jenachdem wo sie wohnt frauenzentrale

take it easy
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Gugg mal hier!
http://www.krankenkassen-2011.ch/tipps/tipps-zum-kassenwechsel

Demnach ist Prämienrückstand wirklich die einzige Ausnahme bei der freien Wahl des Versicherers im KVG.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Zoezeno
Dabei seit: 27.10.2007
Beiträge: 62
PN an dich portobello
Nemo73
Dabei seit: 05.01.2004
Beiträge: 27
Hallo portobello,

Ja das ist so, wer per 31.12. noch Ausstände hat darf nicht wechseln. Vielleicht gibts ja be der bestehenden KK noch Möglichkeiten Prämien einzusparen. Für die Franchiseerhöhung ist sie jedoch zu spät, aber vielleicht könnte sie in ein Hausarzt oder Managed Care Modell wechseln.

Ich finde es richtig, dass man die KK nicht mit Schulden verlassen darf. Da könnte man ja jedes Jahr eine neue nehmen und gar nie zahlen...
(Ist bei Deiner Freundin sicher nicht gewollt) aber es gibt da noch ganz andere....

Wünsche Deiner Freundin alles Gute und dass sich ihr Schuldenproblem irgendwann löst.
Zoezeno
Dabei seit: 27.10.2007
Beiträge: 62
portobello PN
Gelöschter Benutzer
Die neue KK muss schriftlich darüber informiert werden, dass die alte KK die Kündigung nicht anerkannt hat. Dann muss sie die bereits erhaltenen Prämien rückvergüten - deine Freundin kann diese dann an die alte KK einbezahlen.

Die "neue" KK darf keine Versicherung abschliessen, wenn bereits eine besteht (ist von Gesetzes wegen so) - gültig ist aber immer die ältere Police, also jene, wo offene Schulden bestehen.

Sie soll sich an eine Beratungsstelle wenden. Ev. besteht die Möglichkeit, dass man Hilfsgesuche an div. Einrichtungen stellt, damit sie die Ausstände bezahlen kann.

Wechseln kann sie aber dennoch frühestens per 31.12.2011 - sofern dann keine Ausstände mehr offen sind.
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
wenn sie am existenzminimum lebt, bekommt sie ja sicher auch prämienverbilligung. oder sind die schulden bei der kk von arztrechnungen?

gut die verbilligungen sind je nach Kanton verschieden, es gibt aber welche die bezahlen bei solchen einkommen, die ganze krankenkassen prämien!!

und wenn man kein geld hat, sofort franchise auf minimum umändern! man bezahlt zwar mehr prämie, aber die arztrechnungen sind meistens viel grösser und müssen sofort bezahlt werden.

ich würde sagen, sofort budgetberatung oder sogar schuldenberatung aufsuchen. eventuell hilfe beim sozialamt erfragen, helfen bei solchen sachen auch weiter, vorallem wenn es aus einer trennung oder scheidung heraus entsteht.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Also ich denke auch, dass deine Freundin sich sofort an eine Familienberatungsstelle wenden sollte.

seriöse Schuldenberatung: da würde ich über die Familienberatung nachfragen, Kosten und wen sie empfehlen würden.

Karin hat dir schon geschrieben, dass deine Freundin erst auf das kommende Jahr wechseln kann, ausser, man kann sich mit den KK einigen. Ich habe für eine Familie dies schon durchgezogen: Wechsel der KK, obwohl Sachen offen waren. Bezahlung war Voraussetzung (aber, sie kamen raus), Kommunikation und Verhandlungsgeschick sind hilfreich.

Es ist immer schwierig über eine Drittperson ein Problem zu besprechen. Wenn deine Freundin wirklich Hilfe sucht, dann kann sie sich bei mir melden, ich helfe ihr gerne mit Infos weiter. PN