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PSchmid88
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.09.2013
Beiträge: 2
Hallo zusammen

Meine Freundin (23) und ich (25) sind seit dem 10. Mai glückliche Eltern eines gesunden Knabens geworden.
Grundsätzlich läuft alles wie am Schnürchen. Wir leben glücklich zusammen (nicht verheiratet). Meine Freundin hat vor kurzem Ihre schulische Erstausbildung abgeschlossen (Lehre als KV) und wird bis zum Ende dieses Jahres auf Ihn aufpassen.
Ich arbeite momentan als Informatiker (90% Anstellung). Bis vor kurzem
Habe ich 60% gearbeitet, da ich teilzeitlich die BMS absolviert habe um dann nächstes Jahr ab September ein Teilzeitstudium (geplant 60% Arbeit) beginnen zu können.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ein weiteres Elternpaar, welches vor kurzem einen Sohn auf die Welt gesetzt hat, teilte uns mit, dass wir Anrecht auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge hätten. Nachdem wir den Antrag ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen abgesendet haben, erhielten wir einen Anruf von der Betreuungsstelle. Da in meinem Arbeitsvertrag ein Pensum von 90% niedergeschrieben sind, hätten wir keinen Anspruch darauf. Ich arbeite aber die ganze Woche 100%, und erhalte die restlichen 10% (welche ich als Überstunden sammle), Ende des Jahres ausbezahlt. Dies ist eine besondere Abmachung, da keine %-Anstellungen nach meiner BMS Ausbildung übrig waren.

1. Vielleicht weiss ja jemand den Grund: Wieso erhält ein Elternpaar, welches zusammen wohnt, nur dann einen Beitrag, wenn das Arbeitspensum zwischen 100 und 150% liegt und nicht auch, wenn man zusammen unter 100% arbeitet?
2. Ist es in dieser Situation möglich, einen Beitrag zu erhalten? (In meinen Augen sind es 100% Arbeit, welche ich leiste)
3. Gibt es für Elternpaare, welche zusammen unter 100% arbeiten, eine andere Möglichkeit für Beiträge?

Ich bedanke mich für eine Antwort und wünsche in dem Sinne einen schönen Abend.

Gruss,
Pascal Schmid
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
So was habe ich ja noch gar nie gehört...Meinst du vielleicht Kinderzulagen? Das wären dann 200.- pro Monat. Wir haben unsere Kinder auch in der Krippe betreuen lassen, haben aber von niemandem Kleinkinderbetreuungsbeiträge erhalten. Es gibt aber Krippen, wo der Betreuungsbeitrag nach Einkommen berechnet wird. Zudem können Kinderbetreuungskosten von den Steuern abgezogen werden.

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Autor unbekannt.
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
Beiträge: 914
Also ich kriege Betreuungszulagen vom Arbeitgeber bezahlt.
Ausgewiesen auf dem monatlichen Lohnausweis.
Meinst du das?
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
@leycro: aber das beruht auf Freiwilligkeit des Arbeitgebers. Ich hatte auch mal ein Arbeitgeber welcher pro Kind 100.- zusätzlich zu den Kinderzulagen ausgerichtet hat. Einen generellen Anspruch gibt es nicht.

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Autor unbekannt.
PSchmid88
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.09.2013
Beiträge: 2
Hallo zusammen

Danke für eure Antwort. Das, was ich meine, kann man hier nachlesen: http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilfe/kjz/kleinkindbetreuungsbeitraege.html

200.- erhalte ich als Zulage bereits vom Arbeitgeber!

Meine Fragen werden dort aber nicht beantwortet...ich werde am Montag sowieso nochmals anrufen, wollte mich aber über dieses Thema vorgängig schlau machen...

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 14.09.2013 um 18:20.]
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
wahrscheinlich verdient ihr in diesem Fall zusammen zu viel. Es steht auf deiner angegebenen Seite, dass Einkommens-und Vermögensgrenzen existieren.

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Autor unbekannt.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
noch zu deiner ersten Frage, warum man kein Geld bekommt, wenn man unter 100% zusammen arbeitet:
Ich denke, das ist doch auch gut so, sonst bestehen nämlich völlig falsche Anreize. Zusammen sollte es durchaus zumutbar sein, ein 100% Pensum zu erwirtschaften.

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Autor unbekannt.
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
Beiträge: 914
Universum: genau,so ist das.
Ich wusste nur nicht was Pascal meinte