PSchmid88
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.09.2013
Beiträge: 2
Hallo zusammen
Meine Freundin (23) und ich (25) sind seit dem 10. Mai glückliche Eltern eines gesunden Knabens geworden.
Grundsätzlich läuft alles wie am Schnürchen. Wir leben glücklich zusammen (nicht verheiratet). Meine Freundin hat vor kurzem Ihre schulische Erstausbildung abgeschlossen (Lehre als KV) und wird bis zum Ende dieses Jahres auf Ihn aufpassen.
Ich arbeite momentan als Informatiker (90% Anstellung). Bis vor kurzem
Habe ich 60% gearbeitet, da ich teilzeitlich die BMS absolviert habe um dann nächstes Jahr ab September ein Teilzeitstudium (geplant 60% Arbeit) beginnen zu können.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ein weiteres Elternpaar, welches vor kurzem einen Sohn auf die Welt gesetzt hat, teilte uns mit, dass wir Anrecht auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge hätten. Nachdem wir den Antrag ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen abgesendet haben, erhielten wir einen Anruf von der Betreuungsstelle. Da in meinem Arbeitsvertrag ein Pensum von 90% niedergeschrieben sind, hätten wir keinen Anspruch darauf. Ich arbeite aber die ganze Woche 100%, und erhalte die restlichen 10% (welche ich als Überstunden sammle), Ende des Jahres ausbezahlt. Dies ist eine besondere Abmachung, da keine %-Anstellungen nach meiner BMS Ausbildung übrig waren.
1. Vielleicht weiss ja jemand den Grund: Wieso erhält ein Elternpaar, welches zusammen wohnt, nur dann einen Beitrag, wenn das Arbeitspensum zwischen 100 und 150% liegt und nicht auch, wenn man zusammen unter 100% arbeitet?
2. Ist es in dieser Situation möglich, einen Beitrag zu erhalten? (In meinen Augen sind es 100% Arbeit, welche ich leiste)
3. Gibt es für Elternpaare, welche zusammen unter 100% arbeiten, eine andere Möglichkeit für Beiträge?
Ich bedanke mich für eine Antwort und wünsche in dem Sinne einen schönen Abend.
Gruss,
Pascal Schmid
Meine Freundin (23) und ich (25) sind seit dem 10. Mai glückliche Eltern eines gesunden Knabens geworden.
Grundsätzlich läuft alles wie am Schnürchen. Wir leben glücklich zusammen (nicht verheiratet). Meine Freundin hat vor kurzem Ihre schulische Erstausbildung abgeschlossen (Lehre als KV) und wird bis zum Ende dieses Jahres auf Ihn aufpassen.
Ich arbeite momentan als Informatiker (90% Anstellung). Bis vor kurzem
Habe ich 60% gearbeitet, da ich teilzeitlich die BMS absolviert habe um dann nächstes Jahr ab September ein Teilzeitstudium (geplant 60% Arbeit) beginnen zu können.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ein weiteres Elternpaar, welches vor kurzem einen Sohn auf die Welt gesetzt hat, teilte uns mit, dass wir Anrecht auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge hätten. Nachdem wir den Antrag ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen abgesendet haben, erhielten wir einen Anruf von der Betreuungsstelle. Da in meinem Arbeitsvertrag ein Pensum von 90% niedergeschrieben sind, hätten wir keinen Anspruch darauf. Ich arbeite aber die ganze Woche 100%, und erhalte die restlichen 10% (welche ich als Überstunden sammle), Ende des Jahres ausbezahlt. Dies ist eine besondere Abmachung, da keine %-Anstellungen nach meiner BMS Ausbildung übrig waren.
1. Vielleicht weiss ja jemand den Grund: Wieso erhält ein Elternpaar, welches zusammen wohnt, nur dann einen Beitrag, wenn das Arbeitspensum zwischen 100 und 150% liegt und nicht auch, wenn man zusammen unter 100% arbeitet?
2. Ist es in dieser Situation möglich, einen Beitrag zu erhalten? (In meinen Augen sind es 100% Arbeit, welche ich leiste)
3. Gibt es für Elternpaare, welche zusammen unter 100% arbeiten, eine andere Möglichkeit für Beiträge?
Ich bedanke mich für eine Antwort und wünsche in dem Sinne einen schönen Abend.
Gruss,
Pascal Schmid