Konkubinatsvertrag beglaubigen lassen?

Platibus
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Frage zum Konkubinatsvertrag: Wenn man ihn fein säuberlich aufgeschrieben hat, reicht es, dass jeder eine Kopie davon bekommt oder muss man ihn noch von einer Amtsperson (Notar/Anwalt) absegnen lassen? Wie habt ihr das gemacht?
RenaW
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Schau mal hier: .beobachter.ch/familie/konkubinat/artikel/konkubinat_brauchen-wir-einen-vertrag/


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 19.07.2013 um 17:59.]
Platibus
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Ja, danke für den Link, das ist ein guter Text. Aber über das Beglaubigen habe ich da nichts gefunden (oder nicht gesehen?) Alles andere ist klar, nur diesen Punkt kann mir niemand erklären.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
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Ich habe im Text folgendes gefunden (etwas unterhalb des Fotos):

Wer einen Konkubinatsvertrag abschliesst, sollte ihn aus Beweisgründen schriftlich abfassen. Beide Partner müssen ihn unterzeichnen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht Vorschrift. Als Anhang zum Vertrag ist auch ein Inventar empfehlenswert.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.07.2013 um 07:20.]
Pippilangstrumpf
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Nein, ein Konkubinatsvertrag muss nicht beglaubigt werden icon_smile.gif
Platibus
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Ach, da steht es ja, jetzt habe ich es auch gefunden icon_redface.gif Vielen Dank für eure Hilfe, werde diese Info so weitergeben.