Kontobelastung

Savannah67
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 568
@evelyn

ich hoffe du konntest das zwischenzeitlich klären und du hast die chf 65 wieder zurück erhalten.

was die meinungen abelangt von wegen die ec-karte für 10 chf nicht zu benutzen. so ein quatsch, eine debitkarte kann ich doch einsetzten wann immer ich will. mir wird zusätzlich keine gebühr belastet und wenn der verkäufer etwas verkaufen will, hat er noch immer genug gewinn darauf, dass er das gut verkraften kann. ich benutze sogar meist nur die karte, weil ich schlichtweg fast nie bargeld dabei habe. ich gebe nicht mehr und nicht weniger aus als ich habe. und wenn ich nur ein glace für 1 chf kaufe.
so jetzt habe ich meinen senf auch noch dazugegeben. icon_smile.gif

Peace and be wild!
Tashi
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
@evelyn
Anhand der Transaktionsnummer kann der Kaufbeleg herausgesucht werden, z.B. wenn Du bei der Migros etwas gekauft hast. Du musst also dort nachfragen, wo Du die Karte eingesetzt hast.

Carpe diem
mogli
Dabei seit: 03.10.2002
Beiträge: 150
In der Zeit, in welcher du den Eingangstest geschrieben hast, hättest du schon lange bei deiner Bank angerufen...
mogli
traum
Dabei seit: 06.03.2009
Beiträge: 59
@evelyn

hast du das geld jetzt nun zurück bekommen oder nicht wenn wir dir schon soo viele tipps geben währe auch eine antwort was nun passiert ist angebracht...

hoffnung bleibt immer
evelyn
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.01.2008
Beiträge: 177
Habe mich bei meiner Bank gemeldet,und den Betrag ohne weitere Probleme wieder gutgeschrieben bekommen icon_smile.gif

Vielen Dank denen,welche mir einen konstruktiven Tip gegeben haben icon_smile.gif

carpe diem
Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Also ich musste mich auch schon bei der bank melden weil mal eine EC buchung doppelt verbucht wurde auf dem Konto und ich das dann auf dem Monatsauszug gesehen habe. habe das Geld ohne Probleme zurückerhalten. Steht ja auch auf den Auszügen........ gelten als richtig anerkannt sofern und Beanstandungen nicht innerhalb Monatsfrist mitgeteilt werden. Man kann also immer innerhalb von einem Monat beanstanden

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