Psychologen können aktuell nicht selbständig abrechnen (über die KK). Dies wird sich mit dem neuen Psychologiegesetzt ändern, welches in ca 2 Jahren in Kraft treten wird.
Psychologen können delegiert arbeiten. Das heisst, dass sie einem Psychiater "unterstellt" sind. Sie arbeiten selbständig, rechnen über den Psychiater ab (da dieser Mediziner ist, kann er über die KK verrechnen).
Auch der Psychiater hat eine Psychotherapieausbildung und kann entsprechend therapeutisch tätig sein. Wenn Psychiater und Psychologen zusammenarbeiten hat das zum Vorteil, dass - wenn nötig - eine medikamentöse Begleitung erfolgen kann.
Für die Verrechnung über die KK benötigt es eine ICD-10-Diagnose. Diese stellt der Psychologe, sie kann auch vorübergehend gestellt werden. Oft wird es so gehandhabt, dass, wenn keine klaren Diagnosekriterien vorliegen, die "ähnlichste" Diagnose gestellt wird. Es macht dann auch kaum Sinn, den Klienten darüber zu informieren. Gerade bei Kindern sollten Diagnosen mit Vorsicht vergeben werden, dennoch braucht es eine "Legitimation" für die Behandlung. Wenn keine Diagnose gestellt wird, kann nicht verrechnet werden.
Wenn jemand Selbstzahler ist (pro Stunde ca 150-180.--), braucht es keine Diagnose und keinen delegiert arbeitenden Psychologen.
Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.