Lebenspartner gestorben ohne Testament - wer kennt sich rechtlich aus?

Kuschelmaus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.09.2004
Beiträge: 41
Ein Hallo in die Runde

Der Lebenspartner meiner Mutter ist kürzlich verstorben. Sie haben nicht zusammen gewohnt, waren seit über 7 Jahren ein Paar und haben einen Kaufvertrag für eine gemeinsame Eigentumswohnung unterzeichnet, welche im Frühjahr 2011 bezugsbereit ist. Beabsichtigt haben sie vor Einzug in die Wohnung zu heiraten, damit sie die Umschreibungen nur einmal machen müssen. Nun wurde da am falschen Ort gespart.

Fakt ist: er hat kein Testament hinterlassen, seine Eltern sind verstorben und er hat auch keine eigenen Kinder. Es gibt einen Onkel und dessen Kinder.

Der Herr vom Erbschaftsamt hat nun gegenüber meiner Mutter geäussert, sie müsse Forderungen stellen an die Erben.

Was für Forderungen können gestellt werden? Ist es besser wenn sie einen Anwalt hinzuzieht? Die Anzahlung der Wohnung wurde über ein gemeinsames Konto getätigt, mit seinem Geld. Schriftlich existiert nichts.

Wie hat meine Mutter vorzugehen? Ich bin da überfragt, ich hab zu ihr gesagt sie habe nichts zu gute, kein Testament - kein Erbe. Der Herr vom Erbschaftsamt überrascht mich diesbezüglich nun.

Danke für hilfreiche Tipps - es bringt nun nichts zu erwähnen das ein Testament sinnvoll wäre - es gibt diesbezüglich nichts mehr zu ändern.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hallo kuschelmaus

prima vista würde ich sagen, deine mutter hat das zugute, was sie allenfalls an den kauf beigesteuert hat, also im prinzip ihr eigengut, ihre eigenen mittel.
auf den rest, auf das vermögen ihres partners hat sie keinen anspruch, ausser die partnerschaft sei als solche eingetragen gewesen. aber das scheint nicht der fall zu sein.

wie gesagt, prima vista. es wäre wohl sinnvoll, wenn sie sich bei einem juristen beraten lassen würde.

weiter bleibt abzuklären, wie nun die sache mit dem wohnungskauf weitergehen soll. will sie die wohnung immer noch? wie, auf wen lautet der kaufvertrag, was ist wo wie eingetragen? ist eine bank involviert, und wenn ja, wie?

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kuschelmaus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.09.2004
Beiträge: 41
Danke Dir Thomas. Das hab ich mir schon gedacht - deswegen hat mich die Aussage des Herrn vom Erbschaftsamt unsicher gemacht.

Die Wohnung wurde auf beide Namen eingetragen, das Geld kam von ihm. Die Bank hat meiner Mutter bereits mitgeteilt das sie die Wohnung alleine nicht halten kann.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
gemeinsames Konto aber mit seinem Geld, Partner wohnen aber nicht zusammen und haben nichts schriftlich festgelegt. Ich denke da braucht es nur schon einiges um das Durcheinander wieder auseinander zu dividieren damit feststeht was eigentlich wem gehört(e).

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Das tut mir leid für Deine Mutter, das ist eine blöde Situation für sie. Ein Treuhänder könnte allenfalls auch weiterhelfen, wenn sie einen hat. Auch mit der Wohnung könnte das noch blöd laufen: immerhin ist Deine Mutter Vertragspartnerin, die haben ja womöglich auch schon diversen Innenausbau ausgewählt und bestellt... und im Frühjahr kann sie gar nicht einziehen? Hoffentlich findet sich da rasch ein neuer Käufer! Ich würde einen Anwalt nehmen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@kuschelmaus

diese übung kann wirklich mühsam und belastend werden und ist wirklich sauber nur zu beanworten, wenn wirlich die details geprüft wurden. dabei spielen einerseits die möglichen erben des verstorbenen und deren verhalten, aber auch die position und die vorgehensweisen der verkäufer der eigentumswohnung sowie der bank eine nicht unwesentliche rolle.

die information des erbschaftsamtes, deine mutter müsse bei den erben forderungen anmelden ist möglicherweise gar nicht so falsch. zumindest lohnt es sich alle möglichkeiten zu prüfen. zum einen ist die frage offen, ob die beiden den kaufvertrag über die wohnung gemeinsam unterschrieben haben (wie ist dies im kaufvertrag wirklich geregelt) zum anderen ob in den vereinbarungen mit der bank eine solidarische haftung (dürfte wahrscheinlich sein) enthalten ist. allenfalls könnte/müsste die bank ansprüche gegenüber den erben geltend machen. die option ist bei der aktuellen beschreibung durchaus offen. auch könnte eine analyse des gemeinsamen kontos allenfalls auch noch bei der bestimmung des nachlasses relevant werden.

in jedem fall dürfte es eine mühsehlige und belastende sache werden, bei welcher es sich lohnt, sich eine fachlich sehr gute unterstüzung zu holen.
Kuschelmaus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.09.2004
Beiträge: 41
Danke schonmal für Eure ersten Feedbacks. Mit den Haupterben hat meine Mutter Kontakt - die unterstützen sie soweit. Sie wird sich mal an den Beobachter wenden - vielleicht wissen die mehr. Verzwickte Situation.... - neben dem Verlust sowieso.
Red Hot
Dabei seit: 12.09.2002
Beiträge: 24
Meine Einschätzung - ohne Gewähr: zu unterscheiden sind Erbschaft und Eigentum an der Wohnung.
1. Erbschaft - ich denke nicht, dass Deine Mutter irgendwelche Forderungen stellen kann, ausser sie appelliert an die Sympathie der Erben. Rechtlich liegt da nicht viel drin.
2. Wohnung: Du musst herausfinden, wie der Kaufvertrag lautet. Genau dieser Teil steht Deiner Mutter zu, unabhängig davon, wieviel sie tatsächlich beigesteuert hat. bei Miteigentum zu 50% sollten ihr auch 50% zustehen, unabhäng von den tatsächlichen Geldflüssen bei Kauf.

Nochmals, dies ist nur eine Einschätzung!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
nebst dem was angelface geschrieben hat:

auch wenn es kein testament gibt...

vielleicht war der lebenspartner in der 2. säule versichert (pensionskasse)

da hatte er eventuell die möglichkeit, einen anspruchsberechtigten im todesfall einzusetzen, und hat da deine mutter eingetragen.

glg pippilangstrumpf
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@pippilangstrumpf
ein sehr guter hinweis. diese möglichkeit könnte tatsächlich bestehen icon_smile.gif)

@Red Hot
erst mal, wenn ich richtig verstanden habe, ist das objekt noch im neubau. die wahrscheinlichkeit, dass das eigentum mit den abschliessenden anteilen im grundbuch eingetragen ist, dürfte gering sein. umso mehr, als die beiden ja bis nach der vorgesehenen heirat warten wollten, um die gebühren zu sparen.
dann: im inventar wird zunächst auszuscheiden sein, was wem von den beiden gehört hat, um die gesamterbschaft bestimmen zu können. die erbteilung basiert als auf den effektiven werten, die den personen zugeordnet werden und nicht auf dem grundbucheintrag.
bsp scheidung: auch wenn im grundbuch 50:50 eingetragen ist, ist nicht der kaufpreis sondern der verkehrswert massgebend. zudem werden allenfalls eingebrachte sondergutsanteile vor einer aufteilung ausgeschieden. bei erbschaft läuft dies sehr ähnlich.