
Kuschelmaus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.09.2004
Beiträge: 41
Ein Hallo in die Runde
Der Lebenspartner meiner Mutter ist kürzlich verstorben. Sie haben nicht zusammen gewohnt, waren seit über 7 Jahren ein Paar und haben einen Kaufvertrag für eine gemeinsame Eigentumswohnung unterzeichnet, welche im Frühjahr 2011 bezugsbereit ist. Beabsichtigt haben sie vor Einzug in die Wohnung zu heiraten, damit sie die Umschreibungen nur einmal machen müssen. Nun wurde da am falschen Ort gespart.
Fakt ist: er hat kein Testament hinterlassen, seine Eltern sind verstorben und er hat auch keine eigenen Kinder. Es gibt einen Onkel und dessen Kinder.
Der Herr vom Erbschaftsamt hat nun gegenüber meiner Mutter geäussert, sie müsse Forderungen stellen an die Erben.
Was für Forderungen können gestellt werden? Ist es besser wenn sie einen Anwalt hinzuzieht? Die Anzahlung der Wohnung wurde über ein gemeinsames Konto getätigt, mit seinem Geld. Schriftlich existiert nichts.
Wie hat meine Mutter vorzugehen? Ich bin da überfragt, ich hab zu ihr gesagt sie habe nichts zu gute, kein Testament - kein Erbe. Der Herr vom Erbschaftsamt überrascht mich diesbezüglich nun.
Danke für hilfreiche Tipps - es bringt nun nichts zu erwähnen das ein Testament sinnvoll wäre - es gibt diesbezüglich nichts mehr zu ändern.
Der Lebenspartner meiner Mutter ist kürzlich verstorben. Sie haben nicht zusammen gewohnt, waren seit über 7 Jahren ein Paar und haben einen Kaufvertrag für eine gemeinsame Eigentumswohnung unterzeichnet, welche im Frühjahr 2011 bezugsbereit ist. Beabsichtigt haben sie vor Einzug in die Wohnung zu heiraten, damit sie die Umschreibungen nur einmal machen müssen. Nun wurde da am falschen Ort gespart.
Fakt ist: er hat kein Testament hinterlassen, seine Eltern sind verstorben und er hat auch keine eigenen Kinder. Es gibt einen Onkel und dessen Kinder.
Der Herr vom Erbschaftsamt hat nun gegenüber meiner Mutter geäussert, sie müsse Forderungen stellen an die Erben.
Was für Forderungen können gestellt werden? Ist es besser wenn sie einen Anwalt hinzuzieht? Die Anzahlung der Wohnung wurde über ein gemeinsames Konto getätigt, mit seinem Geld. Schriftlich existiert nichts.
Wie hat meine Mutter vorzugehen? Ich bin da überfragt, ich hab zu ihr gesagt sie habe nichts zu gute, kein Testament - kein Erbe. Der Herr vom Erbschaftsamt überrascht mich diesbezüglich nun.
Danke für hilfreiche Tipps - es bringt nun nichts zu erwähnen das ein Testament sinnvoll wäre - es gibt diesbezüglich nichts mehr zu ändern.