Lehrlingslohn 1. Lehrjahr: Kantine etc.-was selber zahlen?

THZBS
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.08.2014
Beiträge: 5
Hallo
Meine Tochter beginnt jetzt eine Lehre und verdient 600.- im ersten Lehrjahr. Sie kann über Mittag nicht nach Hause und muss darum in der Kantine essen. Bei 3 Arbeitstagen in der Woche (da 2 Schultage im Wohnort, da entfällt die Kantine) wären das etwa 100.- im Monat, während den Ferien, wo sie keine Schule hat, also 5 Arbeitstage, wären das 200.- im Monat.

Als Anmerkung: wir sind geschieden, ich zahle den monatlichen Unterhaltsbeitrag für die Tochter (900.-) an meine Ex-Frau.
Sollte nun meine Ex-Frau das Mittagessen übernehmen, oder muss das die Tochter selber zahlen?
Die Frage würde sich zwar auch stellen, wenn wir nicht geschieden wären. Aber ich wüsste einfach gern, wie Ihr das so regelt?

Und: ich hab meiner Tochter jeweils Sackgeld bezahlt, soll ich das nun weiter zahlen oder eher nicht? Was macht man da? Ich frage nicht, weil ich das nicht mehr zahlen will bzw. einsparen will, sondern einfach die Frage, ob "man" das dann noch weiterbezahlt?...

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.08.2014 um 21:18.]
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Thema Taschengeld: ob "man" das macht oder nicht, ist unerheblich. Die Frage ist, ob du deine Tochter weiterhin zusätzlich unterstützen willst und noch Taschengeld bezahlst oder nicht.
Ich persönlich bezahle kein Taschengeld mehr, wenn sie selber verdienen und soweit ich weiss, hat mein Ex den Kindern nie Taschengeld extra gegeben.

Du bezahlst deiner Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter. Wie deine Ex das nun mit der Tochter regelt, solltest du ihnen überlassen. Sie haben vielleicht noch weitere Abmachungen, was die Tochter nun selber bezahlen muss.

Je nach Beziehung zwischen dir und deiner Ex-Frau kannst du ja das Thema bei ihr direkt ansprechen und einfach mal nachfragen. Auskunft geben muss sie dir jedoch nicht.

Meine Tochter verdient im Praktikum ca. 800.-- (voraussichtlich, hängt von der Stundenanzahl ab). Sie kann mittags nicht nach Hause kommen, könnte aber Brote mitnehmen und ich würde an abgemachten Abenden kochen. Wenn sie mittags anders essen will, muss sie es selber bezahlen. Wie es dann in der Lehre aussieht, wieviel sie dann verdient, weiss ich noch gar nicht. Das wird dann wieder neu mit der Tochter abgemacht bzw. ist klar lohnabhängig.

Grundsätzlich hab ich das Mittagessen für die Schultage übernommen.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Meine Meinung: Kein Taschengeld mehr bezahlen. Dafür sämtliche Kosten wie Kost, Logis, Schuldgeld, Reisespesen etc. übernehmen.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Wir, nicht geschieden, haben mit den Kindern folgendes vereinbart:

- Bei Znüni / Mittagessen hatten sie immer die Möglichkeit, von zuhause etwas mitzunehmen, bzw, ich war bereit, vorzukochen. Wer trotzdem auswärts essen oder was kaufen will, muss dies selber bezahlen.

- Zugabo im Winter und Roller/Versicherung wurde von uns bezahlt, das Benzin mussten sie selber übernehmen

- Krankenkasse wurde weiterhin von uns bezahlt

- persönliche Dinge, wie auch Kleider etc, mussten sie selber bezahlen (ausser, es waren grad grössere Anschaffungen wie Ski's, Velo etc)

Ich kenne im Bekanntenkreis aber etliche, deren Kinder zuhause etwas abgeben mussten, inkl. die Kosten Krankenkasse übernehmen.
Blüemli70
Dabei seit: 06.07.2004
Beiträge: 77
Unser Sohn kommt nun ins 2. Lehrjahr. Im ersten verdiente er auch Fr. 600.-. Grundsätzlich halten wir uns an die Empfehlungen auf dieser Seite: www.budgetberatung.ch und korrigieren einzelne Beträge ein bisschen.

Taschengeld: haben wir nicht mehr bezahlt
Krankenkasse: haben wir weiterhin bezahlt
Zugabo: für das erste Jahr haben die Eltern das übernommen. Fürs zweite Jahr musste er jeden Monat etwas sparen.
Essen: kann von zu Hause mitgenommen werden (nach Bestellung) und im Büro aufgewärmt werden. Für den Schultag habe ich ihm bisher das Menu in der Mensa bezahlt, weil es mir wichtig war, dass er auch dort isst. Dies fällt jetzt im 2. LJ weg.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Auch mein Sohn hat mit der Lehre begonnen. Er verdient jedoch einiges mehr. Er kann - bisher - am Mittag nach Hause kommen. Wenn nicht, wird er Brote etc. mitnehmen, was er auch zum Znüni macht. Wieviel er abgeben muss, wurde noch nicht vereinbart. KK zahlen wir, Kleider etc. muss er berappen. Zugabo braucht er nur für die Schule, kostet ca. 320.00 pro Schuljahr. Halbtax bezahlt Lehrmeister. Taschengeld erhält er keines mehr.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Egal, wer was und vieviel bezahlt, müsste man bei der Rechung auch noch berücksichtigen, dass das Essen zu Hause auch etwas kosten würde.

Ansonsten muss man sowieso die gesammte Regelung betrachten und nicht nur ein Punkt, sprich was bezahlt sie von ihrem Lehrlingslohn (evt. Kostgelt etc.) und welche Kosten wie KK etc. werden weiterhin übernommen. Je nach Wohnort/Berufsschule/Betrieb sind ja auch noch Fahrkosten und andere Berufsauslagen in die Rechung mit einzubeziehen. Unter dem Strich sollte einfach so viel Geld übrig sein um die persönlichen Bedürfnisse in einem vernünftigen Rahmen zu bestreiten und trotzdem auch einen Beitrag zur Selbstständigkeit zu leisten.
marilla
Dabei seit: 19.04.2007
Beiträge: 56
Mein Sohn hat auch mit der Lehre begonnen und verdient 700.--. Davon gibt er mir 100.-- für Natelabo und KK., weitere 100.-- Kostgeld. Diese 200.-- werd ich ihm aber ohne sein Wissen auf sein Sparkonto legen, auf dass er keinen Zugriff hat. 200.-- gehen auf ein neu eröffnetes Sparkonto, den Rest hat er zur freien Verfügung , wobei wir mal zuwarten, wieviel Geld er effektiv brauchen wird. Die Arbeitskleider werden zur Verfügung gestellt und sonst ist er kleidermässig nicht im Kaufrausch.....mir geht es vor allem darum, das er lernt, sein Geld einzuteilen. Mitags kann er zu Hause essen und es ist jeweils genügend im Hause, um etwas Znüni mitzunehmen. Will er das nicht bezahlt er es selber........und mein Ex hat ihm noch nie zusätzliches Taschengeld gegeben und auch sonstige Mehrkosten wurden nie übernommen. Ich finde aber wichtig, dass Du Dich sicher zuerst mit Deiner Exfrau absprichst, bevor Du etwas bezahlst oder nicht bezahlst.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Wir machen uns schon lange Gedanken wie wir es regeln könnten. Tochter kommt in die Lehre und verdient im ersten Lehrjahr Fr.750.- Das mit der Krankenkasse ist so eine Sache. Wir müssten sie aus dem Kollektiv nehmen, was zur folge hat dass sie mehr Prämien zahlen muss, aber zugleich von der Ausgleichskasse Geld erhält. Die Arztrechnungen müssen wir so oder so bezahlen also macht es keinen Sinn.
Sicher muss sie das Zug Abo und ihre persönlichen Sachen wie Handyabo, Kleider, Schuhe usw. selber zahlen. Das Essen kann sie von zu hause mit nehmen.
marillas Variante haben wir auch schon in Betracht gezogen. Finde ich eine gute Idee, so haben sie nach der Lehre einen guten Startbetrag für eine eigene Wohnung oder die Autoprüfung usw.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Wir, auch geschieden, handhaben es folgendermassen:
1. Lehrjahr: Ich (Mutter) bekam weiterhin Alimente für die Tochter, etwas weniger als du bezahlst. Tochter verdiente etwas mehr als deine Tochter. Abgeben musste sie nichts, allerdings habe ich sie vor die Wahl gestellt: Entweder sie macht einen Dauerauftrag aufs Sparkonto (Betrag hat sie selber ausgewählt, war erstaunlich hoch!) oder sie hätte was abgeben müssen. Was sie gewählt hat ist ja klar icon_wink.gif Schliesslich will sie sparen für Ferien und Fahrprüfung. Vom Rest musste sie Freizeit, Handy und Klamotten bezahlen. Essen kann sie im Geschäft, ist quasi im Lohn inbegriffen. Wenn sie Schule hat kann sie etwas mitnehmen, auch zum Aufwärmen. Wenn sie das nicht will muss sie das Mittagessen selber bezahlen. Taschengeld gibt's keines mehr, vom Vater gab's eh nie welches. Familienferien wurden finanziert, wenn sie dann mal alleine geht schaue ich noch, ob's einen Zustupf gibt oder ob sie alles selber bezahlen muss. Bahn wird von uns übernommen.

2. Lehrjahr: Alimente wie gehabt. Tochter verdient nun 200.- mehr als im 1. Lehrjahr. Davon muss sie ihre Krankenkasse selber bezahlen (im Moment noch keine 200.-, ich überlege noch, was ich mache, wenn sie dann 18 ist und die KK rasant über 300.- steigt, vermutlich lasse die den Beitrag so hoch, wie er jetzt ist.) Der Rest bleibt wie gehabt. Ab und zu stecke ich ihr was zu, Nothelferkurs z.B. bezahle ich, oder die Kosten für den Lehrfahrausweis.

Ich finde das Ganze eine ziemliche Gratwanderung, vor allem auch, da ihre ältere Schwester studiert, nichts verdient, und von uns und dem Vater alles finanziert bekommt, was sie benötigt (Studien- und Lebenskosten, inkl. Zimmer im Welschland). Trotzdem möchte ich der Jüngeren klar machen, dass das Leben nicht gratis ist und nicht der ganze Lohn in Klamotten und Schuhe umgewandelt werden kann icon_wink.gif