Lohnforderung nach Scheidung?

Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
Guten Tag zusammen

Mein Exmann ist selbständig mit eigenem Betrieb. Ich habe in seinem Geschäft während der Ehe immer mitgearbeitet, aber nie einen Lohn erhalten. Kann ich diesen Lohn wohl noch nachfordern?

Danke für euere Antworten
Mami von 3

Errare humanum est.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
Ich habe immer Mühe, wenn man sich auf etwas einlässt (was evt mit "Verlusten" einhergeht) und dann nachträglich doch noch Forderungen stellen will.

Ich nehme an, dass es damals für dich gestimmt hat dort mitzuarbeiten und keinen direkten Lohn zu erhalten. Du hast dies für deinen damaligen Mann gemacht und somit für deine Familie. Warum also willst du nun nachträglich Forderungen stellen, wenn es damals richtig für dich war?

Einmal abgesehen davon, dass es wohl nicht gerade zu einem guten Verhältniss zwischen euch beitragen würde.
Sorry, ich weiss, du wolltest eher Fakten hören...ist auch nicht gegen dich gemeint. Ich verstehe solche Gedanken einfach nicht..
Gelöschter Benutzer
Ich denke eher nicht. Du hättest sonst für diese Zeit ja auch AHV etc. einzahlen müssen.

Mein Mann ist auch selbständig. Ich bin ganz normal angestellt mit Lohn und allem was dazugehört. So ist es für alle eine saubere Sache, auch wenn es mal auseinandergehen sollte wären wir quitt.
laubistar
Dabei seit: 17.08.2006
Beiträge: 233
Ja das kanst du! Ich hatte das auch machen müssen. Ich arbeitetelange au dem Hof meines Ex mit. Und ich habe zwar nicht alles eingefordert was mir zustand. Was ich wollte war das er mir mehrere Tausend Fr der AHV einbezahlte. Das war mir wichtig das diese lücke gedekt war.

Viel glück
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@vertrauen

So wie ihr das macht, finde ich es tollicon_smile.gif
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
@Singel

Wie du schon bemerkt hast, wollte ich Fakten und kein Gschnorr von irgendwelchen Unbeteiligten, die keine Ahnung haben um was es geht!


@Laubistar
Da sitzen wir wohl im selben Boot. Kannst du mir sagen auf welchen Weg du zu deinem Recht gekommen bist? Gerne auch per PN.

Errare humanum est.
Gelöschter Benutzer
@Mami von 3: Also wenn du stich-und hiebfeste Fakten möchtest, dann würde ich dir empfehlen, deine Frage bei einer Rechtsberatung zu stellen...
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
@Vertrauen

Habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt. Möchte einfach im Vorfeld schon mal wissen, auf was ich mich da in etwas einstellen muss.

Danke und Gruss

Errare humanum est.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Aber hallo ...

Wenn du kein Gschnorr von Unbeteiligten willst, dann darfst du aber auch hier keine Fragen stellen .... da bekommst du immer Antworten, die dir evt. nicht passen ....

Aber ich frage mich sowieso immer wieder, wieso dass so viele Frauen, trotz einer nationalen Scheidungsquote von 50%, immer noch gratis mitarbeiten .... ohne an die eigene Vorsorge zu denken.

Ich arbeite übrigens ebenfalls noch bei meinem Mann mit, inkl. offiziellem Lohn, der schlussendlich wieder in der gemeinsamen Familienkasse landet.

Aber mir war Eigenständigkeit auch immer wichtig!
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
ich denke, dass du die Arbeitszeiten belegen solltest und würde im Vorfeld die Stunden zusammenrechnen.