Lohnforderung nach Scheidung?

Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@nela

Warum sie das tun? Weil der Lohn eben damals in der Familienkasse gelandet wäre und sie ihn nun nachträglich für "ihren" Topf nachfordern will...Nein, das war ironisch gemeinticon_wink.gif


@mamivon3
Entschuldige wenn ich dir nicht die richtige Antworten gab. Ich hoffe, dass du in deinem Privatleben nicht auch alles als "Gschorr" abtust, wenn dir eine Antwort nicht passt.
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
@Nela

Ja ich würde dies so auch sicher nicht mehr machen. Aber in dieser Zeit war ich wohl eifach zu blöd und naiv um an meine Vorosrge zu denken.

Es ist ja auch nicht so, dass ich diese Forderung stelle um meinem Ex eins auszuwischen. Sondern weil viele Jahre Arbeit in seinem Geschäft stecken und ich der Meinung bin, dass er mir davon auch einen kleinen Teil abgeben darf.

Errare humanum est.
laubistar
Dabei seit: 17.08.2006
Beiträge: 233
Schreibe dir am aben einen PN OK?!
jacqueline64
Dabei seit: 27.11.2007
Beiträge: 8
Hallo Mami von 3
Eine Frage, ist das Scheidungsverfahren abgeschlossen?
lg j
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Ich meinte wenn du in der Ehe mit deinem Privatvermögen für die Einzelfirma deines Mannes mitgehaftet hast. So wart IHR selbstständig und du mitbeteiligt. Dein nichterhaltener Lohn hast du ja so indiregt in die Firma investiert.

Die Vorsorgegelder, die dein Mann für dich nicht einbezahlt hat, hat auch er verloren.

Ich meinte bei einer Scheidung werden beide PK zusammengelegt und geteilt. (sorry wenn ich was falsches schreibe, hab es mal so mitbekommen)
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
Ja die Scheidung ist seit 2009 abgeschlossen. PK war ja nicht vorhanden, daher wurde einfach Anteil AHV gesplittet.

Errare humanum est.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Welche Rechtsform hat denn die Firma und wurde der Firmenwert bei der Scheidung berücksichtigt?

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
jacqueline64
Dabei seit: 27.11.2007
Beiträge: 8
Wenn du die Arbeit im Betrieb deines Mannes ohne entsprechenden Vertrag (zB Arbeits-, Gesellschaftsvertrag od anderes Rechtsverhältnis) geleistet hast, könntest du dich nur auf Art. 165 Abs. 1 ZGB berufen. Diese Ansprüche müssen aber spätestens vor Abschluss des Scheidungsverfahrens geltend gemacht worden sein. Ist dies nicht der Fall, sind sie gem. BGer verwirkt.
Lg J
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Wenn doch die Scheidung längst abgeschlossen ist, ist das alles doch schon längst geregelt. Bekommst du möglicherweise noch Frauenalimente, eben WEIL du in der Zeit als ihr verheiratet wart, nichts verdient hast? Dann wüsste ich nicht, was du jetzt im Nachhinein noch machen könntest. Natürlich kannst du es versuchen. Dann würde ich noch schauen, dass der Anwalt sein Honorar nur auf Erfolgsbasis erhält. Wenn er dazu nicht bereit ist, dann weil du keine Chancen hast.

Wie steht denn dein Exmann dazu? Du hast sicher auch eine Vorstellung davon, wie der Betrieb läuft. Könnte er dir überhaupt etwas auszahlen, ohne die Firma zu ruinieren?
mosaik
Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 424
Ich möchte mich hier mal generell an diejenigen Frauen wenden, die während der Ehe im Geschäft des Mannes mitarbeiten, aber keinen Lohn nehmen, weil das Geschäft es nicht vermag jemanden anzustellen. Es gibt auch die Möglichkeit der "Angestellten" den Lohn in der Buchhaltung gutzuschreiben und einfach nur die AHV etc. einzuzahlen. So sind bei einer Scheidung die Fronten klar und man muss nicht noch mühsam etwas beweisen, da es schon schriftlich in der Buchhaltung festgehalten ist. Und wenn man verheiratet bleibt ist es ja eh kein Thema, dass man in besseren Zeiten den Lohn nachbezieht. Vorbeugen ist besser als heilen. ;o)

constant vigilance (Mad-eye-Moody)