Lohnforderung nach Scheidung?

Gamma1
Dabei seit: 21.09.2004
Beiträge: 195
Wie getrennt sind die geschäftlichen und die privaten Finanzen? Von der Errungenschaft während der Ehe steht Dir ja die Hälfte zu (ausser Ihr habt den Güterstand speziell geregelt).
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
Hallo zusammen

Also Frauenalimente bekomme ich keine, habe bewusst auf diese verzichtet da ich nicht wollte dass mein Ex mein Leben finanziert. Die Finanzen waren gar nicht getrennt, es gab ein Konto und darauf kamen alle Einnahmen und alle Rechnungen wurde von diesem Konto bezahlt. In der Ehezeit wurden Tausende in den Betrieb gesteckt und davon profitiert er jetzt mit zusätzlichen Einnahmen von gut und gerne 8500.00 im Monat. Er erzählt wohl immer dem Betrieb gehe es nicht so rosig und er würde meine Forderung auch gar nicht bezahlen können - wenn ich aber sehe was für Neuanschaffungen (auch privat ) immer wieder getätigt werden, kann ich das nicht so recht glauben.
Die Rechtsform ist eine Einzelfirma ohne HR Eintrag, Firmenwert wurde bei der Scheidung nicht beachtet.

Danke und Gruss
Mami von 3

Errare humanum est.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
ich glaube, jacqueline hat es richtig dargestellt.

irgendwo ist dann auch der ex-ehemann zu schützen, der ja sonst nie wüsste, was noch auf ihn zukommt!
Alma
Dabei seit: 23.02.2010
Beiträge: 139
Du verzichtest auf Alimente, weil du nicht willst, dass dein Ex dein Leben finanziert, willst aber jetzt noch Lohn nachfordern?
Passt irgendwie nicht ganz zusammen. Auf den Lohn hast du ja damals bewusst verzichtet und auch bei der Scheidung bist du nicht auf die Idee gekommen, etwas zu fordern. Und jetzt, weil du den Eindruck hast, er verdiene so viel...
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Wurdest du denn bei deiner Scheidung nicht beraten?

Eine Kollegin ist zur Zeit auch in Scheidung. Ich habe sie auf eine Beratungsstelle geschickt, da wie bei dir eine Firma vorhanden ist und daneben noch Immobilien.
Also ich könnte mir gut vorstellen, dass es für dich zu spät ist für nachträgliche Forderungen.

Kanton Zürich hat ja Jugendsekretariate, da kann sich FRAU auch rechtliche Infos abholen oder dann bei einer Beratungsstelle, Frauenhaus. Wenn hier nämlich niemand Jurist ist, auf einer Rechtsberatung tätig ist, UND im Kanton Zürich wohnt, hilft dir keine der Einträge richtig weiter.
mosaik
Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 424
Alma, das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Für die Firma hat sie ja gearbeitet. Beim Anderen geht es um ihren jetzigen Lebensunterhalt, für den sie selber aufkommen will.

mama von 3, wenn ich dich richtig verstanden habe, wurmt es dich, dass du darauf hereingefallen bist, dass er immer über die schlechten Geschäfte gejammert hat und du ihm geglaubt hast. Du hast den Eindruck, über den Tisch gezogen worden zu sein.
Da du ja wahrscheinlich nichts Schriftliches hast, wirst du deinen nicht eingeforderten "Lohn" wahrscheinlich als Lehrgeld abschreiben müssen.

constant vigilance (Mad-eye-Moody)
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@Mosaik

Ev. nicht, da ausstehende Lohnzahlungen doch auch nachträglich eingefordert werden können. Daher geht es eher um die Bweiskraft und eben, dass sie sich schnellstens beraten lässt. Sonst kommt dann plötzlich die Verjährung...

Beratung | K-Tipp 09/2009
Verjährung von Lohnforderungen: Ist mein Geld verloren?

Vor knapp sechs Jahren habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber wegen offener Lohnforderungen beim Gericht eingeklagt und Recht erhalten. Doch mein Geld habe ich noch immer nicht. Nun behauptet er sogar, meine Forderung sei inzwischen verjährt. Stimmt das?


Nein. Zwar verjähren Forderungen aus dem Arbeitsrecht nach fünf Jahren. Diese Frist gilt aber nicht, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt – in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.

03. Mai 2009
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Habe gerade die Beiträge nachgelesen, deine Scheidung lief 2009. Also müsstest du dich schon sputen, damit du wenigstens für vier Jahre noch was geltend machen könntest.... Denn ein Urteil hast du nicht, das den Lohn betrifft.

Wir kennen dein Scheidungsurteil nicht, daher: LASS dich beraten.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Hallo Mami von 3

Zitat:
"Also Frauenalimente bekomme ich keine, habe bewusst auf diese verzichtet.."

"Die Rechtsform ist eine Einzelfirma ohne HR Eintrag, Firmenwert wurde bei der Scheidung nicht beachtet."

Du hast bei der Scheidung auf wesentliche Rechte verzichtet und grosse Vermögenswerte unberücksichtigt gelassen. Ich vermute, dass es eigentlich die Pflicht des Richter gewesen wäre eine solch ungerechte Aufteilung erst gar nicht zuzulassen.
Dein fiktiver Lohn sowie einiges mehr von eurer ehelichen Errungenschaft steckt im Prinzip in der Firma, welche eigentlich hälftig geteilt hätte werden müssen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
erna, das bezieht sich aber nicht auf einen familieneigenen betrieb und scheidung !

juristen hat es mehrere hier, bloss wird denen ja nie geglaubt...