Lohnforderung nach Scheidung?

mosaik
Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 424
pippilangstrumpf

Die Leute glauben eh nur was ihnen in den Kram resp. in ihr begrenztes Blickfeld passt. So sind die Menschen halt. ;o)

constant vigilance (Mad-eye-Moody)
jacqueline64
Dabei seit: 27.11.2007
Beiträge: 8
@erna: Nach überwiegender Lehre und Rechtsprechung bleibt für den Rückgriff auf OR 320 II (stillschweigender Arbeitsvertrag) in diesen Fällen kein Raum, weil der Gesetzgeber den Anspruch des mitarbeitenden Ehegatten eben gerade auf einem angemessenen Ausgleich im Eherecht begründen wollte.
Im übrigen ist in den Fällen von Art. 165 ZGB nicht ein "Lohn" im arbeitsrechtlichen Sinne geschuldet, sondern eine "angemessene Entschädigung", welche sich nach bestimmten Kriterien bemisst.

Lg j
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Danke für die Infos.

Ich denke eh, dass sich hier jemand Rat zum falschen/zu späten Zeitpunkt holt. Krisen sind vorher spürbar und dann hätte Frau sich Beratung suchen müssen.
Gamma1
Dabei seit: 21.09.2004
Beiträge: 195
Ich sehe es wie Pluto: Wie kann beim Scheidungsverfahren der Anteil von Mami von 3 an der Firma unberücksichtigt blieb? Wenn die Firmenfinanzen von den privaten nicht getrennt waren, müsste dies wegen der Errungenschaftsbeteiligung doch sogar unabhängig davon, ob Mami für 3 in der Firma gearbeitet hat oder nicht geschehen?
Bei der Scheidungsverhandlung muss doch klar gewesen sein, dass eine Firma vorhanden war. Wie kann es kommen, dass ein Richter dann den Firmenwert vernachlässigt?
Mami von 3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.01.2009
Beiträge: 57
Guten Abend zusammen

Vielen Dank für all euere Beiträge. Wir konnten uns nun ohne Anwalt und Gericht einige und mein Exmann wird mir eine entsprechende Summe auszahlen. Haben wohl einen ganzen Nachmittag gebraucht um eine Lösung zu finden, aber wir haben es mit langen Gesprächen und Ansicht der Konten dann doch geschafft.

Grüsse und Danke

Mami von 3

Errare humanum est.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Gratuliere! Das ist natürlich die allerbeste Lösung.