
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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Die Ferien- und Feiertagsentschädigung wie auch der Anteil 13. müssen im Arbeitsvertrag separat geregelt, sowie auch auf der Lohnabrechnung klar differnziert sein. Gerade bei Stundenlöhnen und Teilzeitangestellten ist diese Regelung sehr wichtig.
Andernfalls kann es vorkommen, dass die F+F und 13. nochmals nachbezahlt werden müssen.
Andernfalls kann es vorkommen, dass die F+F und 13. nochmals nachbezahlt werden müssen.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.