Lohnfortzahlung während Krankheit im Studenlohn?

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Die Ferien- und Feiertagsentschädigung wie auch der Anteil 13. müssen im Arbeitsvertrag separat geregelt, sowie auch auf der Lohnabrechnung klar differnziert sein. Gerade bei Stundenlöhnen und Teilzeitangestellten ist diese Regelung sehr wichtig.
Andernfalls kann es vorkommen, dass die F+F und 13. nochmals nachbezahlt werden müssen.



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Danke, fisi, es hat sich für mich eh erledigt. Aus verschiedenen Gründen werde ich dort meine Tätigkeit Ende Juni aufgeben.

Da ich, wie geschrieben, in den letzten 2 Jahren, nur 1 einzigen Tag wegen Krankheit/Unfall gefehlt habe, störte es mich auch nicht. Dank dem Forum habe ich erfahren, dass laut Gesetz Krankheit auch bei Stundenlöhner bezahlt werden muss. Meinen Arbeitgeber habe ich informiert (auch wie es sich verhält im Falle einer Schwangerschaft/Mutterschaftsurlaub). Was er damit weiter macht, weiss ich nicht.
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
@fisi hat recht. Viele AG haben aber KTG-Versicherungen kollektiv für ihre MA.
Noch was zur Schwangerschaft: Die Person, die schwanger ist und Mutterschaftsentschädigung beanspruchen möchte, muss 9 Monate vor der Geburt bei der AHV versichert gewesen sein und davon muss sie 5 Monate einen AHV pflichtigen Lohn bezogen haben. D.h., von ihrem Lohn musste AHV abgezogen werden. Dann hat sie Anrecht auf MSE. 80% vom letzten Lohn, max. 98 Tage. AHV versichert ist ja die gesamte Schweizer Bevölkerung, ob erwerbstätig oder nicht. Und noch paar andere, aber egal.

Und ich meine, dass in der Probezeit wegen Schwangerschaft gekündet werden kann. Nach der Probezeit nicht.

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Was ist, wenn die Arbeitnehmerin bereits VOR Stellenantritt schwanger ist und der Arbeitgeber weiss davon? Eine Abmachung betr AG und AN, dass sie einfach keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hat, ist meines Wissens nach nicht möglich/zulässig oder? Dasselbe gilt mit früher wieder einsteigen: Wenn die Arbeitnehmerin findet, sie könne nach 4 Wochen bereits wieder arbeiten gehen, da nur sehr kleines Pensum, darf sie das überhaupt?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub ist zwingendes Recht und kann nicht durch Abrede wegbedungen werden.
Im Übrigen fallen dem AG ja keine wesentlichen Kosten an, er bezahlt ja den Mutterschaftsurlaub nicht selber.

Nach der Niederkunft haben Mütter für 8 Wochen ein absolutes Arbeitsverbot. AG dürfen Mütter während dieser Zeit nicht beschäftigen.
Fängt sie nach Ablauf der 8 Wochen wieder mit Arbeiten an, verfällt der Restanspruch. Komplett. Auch wenn nur teilzeit oder reduziert gearbeitet wird.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@GabrielaA

ich habe deine Beiträge gelesen und möchte dich fragen, hast du nachgefragt wegen deiner Ferienentschädigung?

http://www.netzwerk-verlag.ch/artikelarchiv/erfolg_artikel_0227.pdf

Hast du "bezahlte" Ferien bekommen? Lohnfortzahlung, als du 1 bis 2 Wochen in den Ferien gewesen bist?

Ansonsten hast du das Recht, dieses Guthaben nachzufordern.
Ich habe diese auch einmal gemacht, Kinderzulagen und Ferienguthaben wurden mir "unterschlagen". Damals musste man noch einen bestimmten Betrag im Monat "erarbeiten", sonst gab es keine Teilzulage. Mein Chef war schlussendlich erstaunt, was er nachzahlen durfte. Kinderzulagen betrafen ihn ja nicht, jedoch die Ferienentschädigung.

Also, wenn du einen Arbeitsvertrag hast, schau diesen an und wehre dich doch.


Putzfrau:
Wenn die Putzfrau (NAV und GAV wegbedungen) nach OR angestellt wird, so hat sie, sollte sie 3 Monate bei euch gearbeitet haben, im ersten Jahr 3 Wochen Lohnfortzahlungen zu gut.


@fisi
weisst du wie es bei Putzfrauen auf Abruf aussieht? (Fenster putzen)
habe nichts gefunden.

AHV angemeldet, keine Schwarzarbeit.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
erna

Gleich wie bei anderen Arbeitnehmerinnen.
Zur Bestimmung der Arbeitszeit, oder der aufgrund von Krankheit eben nicht geleisteten Stunden wird in der Regel der Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen.

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GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@erna: Ich war nun über 2 Jahre bei diesem Arbeitgeber tätig. Nun arbeite ich genau noch 2x3 h, dann ist meine Arbeit dort beendet.
Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass er auch im Stundenlohn Abseznzen infolge Krankheit oder Unfall bezahlen muss. Ich habe ihm die ganzen Gesetze, auch betr. Mutterschaftsurlaub, etc. per Mail geschickt.

Für mich ist das ganz nun beendet. Ich werde nicht noch irgendwelche Forderungen bezüglich Zahlungen stellen. Ferien hatte ich 13-14 Wochen, doch wie geschrieben, bezahlt wurde ich mit 32 Fr. Brutto bzw. 30 Fr. netto pro Stunde. An Weihnachten erhielt ich dafür jeweils eine "Gratti" in Höhe eines Monatslohnes, welches ebenfalls nicht vereinbart wurde und nur aus Goodwill bezahlt wurde.

Die ganze Sache mit dem Zahlen wollte ich dem Arbeitgeber wissen lassen, für meine Nachfolgerin.

Danke Euch allen recht herzlich für Eure Antworten und Mühe.