Lohnfortzahlung während Krankheit im Studenlohn?

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich hatte ja das Thema "Putzfrau-Fragen" eröffnet.
Heute hatte ich eine Diskussion, betreffend Lohnfortzahlung für eine fest Angstellte im Stundenlohn: Ich erinnere mich, hier mal die Antwort erhalten zu haben, dass auch Stundenlöhner Anrecht auf bezahlte Krankheitstage haben.

Folgendes Beispiel: Ich stelle eine Putzfrau ein für 3 Stunden die Woche. Ich vereinbare einen Stundenlohn brutto, von dem AHV und ALV abgezogen werden. Kurz nach Stellenantritt wird sie schwanger. Während der Schwangerschaft muss sie 4 Monate liegen. Muss ich ihr dann den Lohn während dieser Zeit zahlen? Wie verhält es sich, wenn sie vor Antritt der Stelle, unmittelbar bei Vertragsabschluss schwanger wird - und mir das auch sagt? Ich könnte sagen, ich stelle sie erst nach der Geburt ein oder gar nicht.

Wie ist das, wenn sie aus einem andern Grund krank wird und nicht arbeiten kann, erhält sie Lohn oder nicht?

Es handelt sich hier um ein Beispiel, doch es betrifft einen reellen, ähnlichen Fall. Ich wäre froh um Antworten.
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
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Also ich bin im Stundenlohn angestellt und habe Anrecht auf Lohnfortzahlung.
Ob es dazu aber ein Arbeitsminimum braucht (zb mind. 10% oder so) weiss ich nicht
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich habe im Internet die Berner, Basler und Zürcher Skala gefunden, mit Angaben über Dienstjahre, also im 1.Jahr, etc.
Bei meinem "Haupt"Arbeitgeber steht im Vertrag, dass Lohnfortzahlung gem.Berner Skala gemacht werden. In dieser Skala steht nichts, ob Stunden- oder Monatslohn, mindestens Anzahl Stunden, etc.

Mir kam eben dieses Beispiel mit der Putzfrau in den Sinn. Wenn die nun 2h die Woche bei mir putzen würde, und kurz nach Arbeitsantritt schwanger würde mit Komplikationen, ob ich ihr über Wochen den Lohn zahlen müsste?

Kenne eben auch ein sehr ähnliches Beispiel, wo eine junge Frau die letzten Wochen ihrer Schwangerschaft liegen musste. Auch sie arbeitete nur wenige Stunden (jedoch mehr als 4) und war ebenfalls im Stundenlohn angestellt. Hinterher stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber nicht genügend versichert war und vieles (alles) selber berappen musste.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Im Krankheitsfall besteht Lohnfortzahlungspflicht, sofern das Arbeitsverhältnis mehr wie 3 Monate gedauert hat oder für länger wie 3 Monate eingegangen worden ist.

Die Dauer richtet sich nach den genannten Skalen, sofern nicht durch Absprache (Vertrag) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) odgl.* andere Fristen (zugunsten des Arbeitnehmers) vereinbart wurden.

Der Arbeitgeber kann sich jedoch mittels Krankentaggeldversicherung absichern und die Prämie, in der Regel hälftig, dem Arbeitnehmer belasten.

* Es gibt Kantone, die Hausangestellte unter den kantonalen Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte gestellt haben. Wenn also vertraglich nichts anderen vereinbart wurde, kommt in diesen Fällen nicht das OR zur Anwendung, sondern eben genannter Normalarbeitsvertrag.
Um mehr zu erfahren, wendet man sich sinnvollerweise an die kantonale SVA.

N.B.: Stunden- oder Monatslohn ändern nichts an der Fortzahlungspflicht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Ohne Krankentaggeldversicherung bist du ihr im ersten Jahr einen durchschnittlichen Monatslohn schuldig. Ebenfalls kannst du ihr im ersten Jahr nach einer Sperrfrist von einem Monat kündigen, auch wenn sie weiterhin krank ist. Je länger sie bei dir angestellt ist, desto länger sind die Lohnzahlungen bzw die Sperrfrist.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Danke Euch für die Auskunft. Inzwischen habe ich ebenfalls gute Infos im Netz gefunden. Mich intressierte eben auch, wie es sich verhält, wenn eine Frau die Zusage für die Stelle erhält, kurz darauf schwanger wird, der Stellenantritt jedoch erst 3 Monate später erfolgt. So wie ich gelesen habe, muss sie vorher mindestens 9 Monate bei der AHV angemeldet sein, nehme an, beim selben Arbeitgeber.

Im konkreten Fall handelt es sich nicht um eine Hausangestellte, das habe ich nur als Beispiel genommen.

Für mich persönlich hat sich dies nun erledigt, mir wurde die Entscheidung abgenommen, worüber ich froh bin.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Ich habe auch eine Putzfrau und finde es selbstverständlich, dass sie Anspruch hat auf Ferienentschädigung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ihr habt das ja auch, nicht wahr? Möchtet ihr im Krankheitsfall keinen Lohn? Die Putzfrau hat auch Familie, laufende Kosten, Verpflichtungen. Warum soll sie schlechter abgesichert sein als andere Angestellte?

Ganz schlimm finde ich die Leute, die eine Putzfrau schwarz anstellen. Hauptsache Geld sparen auf dem Rücken anderer.
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
@ KlaraM, die Ferienentschädigung hab ich ja im Stundenlohn eingerechnet!
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@KlaraM: Ich arbeite auch noch zusätzlich ein ganz kleines Pensum.
Hier erhalte ich einen reinen Stundenlohn (30 Fr.). Krankheit wurde mir nie bezahlt (war in über 2 Jahren 1x wegen Unfall krank). Ebenfalls keine Ferienentschädigung, usw.

Mein zweiter Arbeitgeber bezahlt mir einen fixen Monatslohn, sowie 9 Wochen bezahlte- und 4 Wochen unbezahlte Ferien pro Jahr. Krankheit ist ebenfalls bezahlt, wobei ich auch hier sehr wenig krank bin.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Ich meinte damit nicht dich, Glitzerfeee, sondern all die, die das nicht machen.

@GabrielaA
Ja und? Dann wehr dich! Viele Putzfrauen sind leider nicht in der Lage sich zu wehren, meist wegen fehlender Sprach- oder Arbeitsrechtkenntnisse. Da ist der Arbeitgeber in der Verantwortung.