Lohnzahlung im Krankheitsfall

Kugi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.06.2006
Beiträge: 751
kann mir jemand helfen :

Mein Mann wird für längere Zeit nicht Arbeiten können. Wie sieht es da mit der Lohnzahlung aus..

also im ersten Monat seien es 80% Lohn die er bekommt - vom Bruttolohn?? abzüglich noch Sozialleistungen??

nachher werde Krankentaggeld bezahlt dort - ebenfalls 80% (?) dort seien aber keine Sozialleistungs abzüge mehr (AHV, ALV, NBUV, KTG)

ab dem 3. Monat falle auch die Pensionskasse weg..??

was mich aber ebenfalls irritiert ist das ab dem 3. Monat auch die Kinderzulagen gekürzt werden auf 80% ??

Stimmt das wirklich so

Betrifft übrigens Kanton SG

Was mich nicht umbringt, macht mich stark
oceans12
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 34
Hallo Kugi

Ja, dein Mann wird vorerst vom Bruttolohn 80% bekommen, abzgl. Sozialleistungen.
Krankentaggeld ist in der Regel auch 80%, kann aber variieren, auch hier abzgl. Sozialleistungen!
Bei der Pensionskasse kann nach einer bestimmten Wartefrist (in der Regel drei Monate) eine Erwerbsunfähigkeitsmeldung gemacht werden, d.H. dass dann die Beiträge für die Pensionkasse bis zur Arbeitsaufnahme wegfallen.
Das mit den Kinderzulagen weiss ich nicht, wäre mir aber neu dass die gekürzt werden.

Alles Gute für euch!
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Die Kinderzulagen sind ja dann in der Berechnung der Krankentaggeld drin. Die werden nach dem dritten Monat Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausbezahlt, das stimmt. Aber in den ersten 3 Monaten erhält er sie ja auch fast "doppelt".

Ebenfalls werden sie danach ab teilweiser Arbeitsfähigkeit wieder ausbezahlt, ab 50% sogar zu 100%, zusätzlich zur Kinderzulage beim Krankentaggeld.

Von dem her macht ihr keinesfalls "hinderschi".