Malerarbeiten in Mietwohnung

rivus
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 209
Ab wie vielen Jahren Miete übernimmt die Verwaltung bzw. der Eigentümer die Kosten für Malerarbeiten? (Normale Abnützung). Ist sie dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Wenn ja, die ganzen Kosten? Und wo ist das verankert?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Such mal im www nach "Lebensdauertabelle".
Wichtig dabei ist zu wissen, dass nach Ablauf dieser Lebensdauern der Vermieter NICHT verpflichtet ist, Renovationen durchzuführen, sondern lediglich vom Mieter dafür nichts verlangen kann, wenn eine Renovation nötig wäre.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rivus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 209
Danke diese Liste habe ich. Lebensdauer von Farbe an Wänden 10 Jahre.
Ich suche etwas handfestes, das ich der Verwaltung zeigen kann.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Bezüglich was denn genau? Welches Problem hast Du mit der Verwaltung?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
solange du in der Mietwohnung lebst hast du keinen automatischen Anspruch auf frisch gestrichene Wände, auch wenn du schon 20 Jahre oder mehr drin lebst. Die Lebensdauer von gestrichenen Wänden kommt erst beim Auszug zum tragen.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich hab selber gestrichen nach 8 Jahren. So 1-2 Eimer Alpinaweiss kostet nicht alle Welt und danach wars wieder gut und sowieso hab ich im Wohnzimmer auch eine lässige Terrakotta-Wand auch selber gestrichen. Selbst ist die Frau.icon_biggrin.gif

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
rivus
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Beiträge: 209
@fisi
Ich war der Meinung, dass die Verwaltung nach so langer Mietzeit wenigstens einen Teil übernehmen würde. Wird sie aber nicht.

@goodie
Einzelne Zimmer sind kein Problem, habe ich auch schon selber gestrichen icon_wink.gif Aber Wohn-/Essbereich ist viel zu viel zum Streichen.

@all inclusive
Alles klar. Dann wirds so sein. Danke euch.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
genau so wie bereits all inclusive geschrieben hat, du hast keinen Anspruch auf einen Neuanstrich
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Bei mir warens beide Kinderzimmer, Wohnzimmer und den ganzen Gang mit Eingangsbereich. (In Etappen)
Demnächst werde ich wieder streichen, da wir gedenken bald auszuziehen. Muss die farbigen Wände nämlich wieder weiss machen. banghead.gif

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Mahatma Gandhi
rivus
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Beiträge: 209
Die Verwaltung hat den Maler schon organisiert, der war heute Morgen hier fürs Ausmass. Der hat ganz verdutzt geschaut, als er erfuhr, dass ich das selber bezahlen muss. Das könne nicht sein, ich hätte ein Anrecht darauf, dass das bezahlt wird. Was stimmt jetzt? icon_rolleyes.gif