Malerarbeiten in Mietwohnung

WinniePooh
Dabei seit: 28.01.2003
Beiträge: 861
Also wenn die Verwaltung den Maler bestellt müsste sie den auch selber zahlen. Das ist meine Meinung. Würde einmal beim K-Tipp,Beobachter oder Mieterverband anfragen

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.09.2013 um 09:06.]
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Wenn du den Maler selber bezahlen musst, kannst du auch sagen, WEN du willst!! Alles andere wäre eine ziemliche Sauerrei!
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
WARUM wird denn gemalt? Wer hat denn bestimmt, dass gemalt wird?
Hast du darum gebeten?

Wenn du selber bezahlen musst, dann kannst du auch bestimmen wer malt, sei es nun ein Maler oder du selber, du kannst auch violette Punkte auf deine Wände tupfen, geht den Vermieter nichts an! Sie haben kein Recht den Maler zu bestimmen, welchen du dann zu bezahlen hasticon_evil.gif
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Die Verwaltung bestellt einen Maler, der dein Wohnzimmer streicht, obwohl du noch da wohnst? Und du sollst ihn bezahlen? Oder hast du das von der Verwaltung verlangt und sie wollten dir einen Gefallen machen und einen Maler schicken, den sie kennen, trotzdem natürlich auf deine Rechnung, weil du gar keinen Anspruch auf Streichen hast?

Irgendwo stimmt da irgendwas nicht, ev. auch bei der Kommunikation. Aber keine Angst, bevor er los legt, wird er dir eine Offerte machen. Dann kannst du immer noch entscheiden. Noch kostet es gar nichts.
rivus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 209
Die Auffrischung ist mein Wunsch. Ich habe bei der Verwaltung nachgefragt, ob sie wenigstens einen Teil daran zahlen würden.
Da ich aber keinen Maler kenne, habe ich der Verwaltung den Auftrag erteilt, sich um Offerten zu kümmern. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung speziellere Konditionen hat und es so etwas billiger wird. Natürlich wird nichts gemacht, ohne mein Einverständnis.
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
rivus, ja dann wirst du es wohl selber bezahlen müssen. Hast aber auch ein Recht auf einen Kostenvoranschlag. Danach könntest du noch immer nein sagen oder dir einen anderen Maler besorgen.

rivus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.05.2013
Beiträge: 209
@Globi
Ja auf jeden Fall liegt die Entscheidung ob und von wem gemalt bei mir.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
wenn du willst dass bei dir gemalt wird, dann musst du es auch selber bezahlen

du gibst es ja sozusagen in Auftrag und nicht die Verwaltung

denke aber nicht dass die Konditionen (Kosten) extrem anders sind nur weil jetzt die Verwaltung nach einem Maler Ausschau hält und nicht du selber

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.09.2013 um 13:35.]
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Durch das, dass die Verwaltung den Maler bestellt hat, und keine weiteren Vorbehalte gemacht hat, ist sie damit auch einverstanden. Falls du vor dem Ablauf der Lebensdauer ausziehst, hast du nun dafür das Recht, dass dich die Verwaltung pro Rata für den Anstrich auszahlt.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"ibex" schrieb:

Durch das, dass die Verwaltung den Maler bestellt hat, und keine weiteren Vorbehalte gemacht hat, ist sie damit auch einverstanden. Falls du vor dem Ablauf der Lebensdauer ausziehst, hast du nun dafür das Recht, dass dich die Verwaltung pro Rata für den Anstrich auszahlt.


die Verwaltung hat ja aber nur einen Maler bestellt weil es die TE der Verwaltung aufgetragen hat, einen Maler zu suchen und zu bestellen