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@Fanta
Bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen, die im Einverständnis mit dem Vermieter gemacht werden und einen erheblichen und messbaren Mehrwert darstellen müssen beim Auszug entschädigt werden.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.09.2013 um 14:57.]
Bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen, die im Einverständnis mit dem Vermieter gemacht werden und einen erheblichen und messbaren Mehrwert darstellen müssen beim Auszug entschädigt werden.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.09.2013 um 14:57.]