"fisi" schrieb:
Und hier noch ein Link des Mieterverbandes. Punkt 1.4 beschreibt's:
Hier wird es im Beispiel sogar so beschrieben, dass der Mieter nur die Kosten übernehmen muss, die gemäss der Lebendauertabelle noch nicht amortisiert sind was aber kein Rechtsanspruch sonder reine Kulanz und Verhandlungssache ist und wie unter 1.2 ausgeführt.
Das was ich meine ist unter Punkt 1.8 beschrieben:
"Zudem müssen sie für den Vermieter einen Geldwert haben"
Kann belegt werden, dass sich der Vermieter beim Auszug einen Anstrich spart, weil z.B. vergleichbare Wohnungen vom selben Vermieter bei Mieterwechsel immer gestrichen werden ist der Fall hat auch ein Anstrich einen bezifferbaren Geldwert für den Vermieter.
Prinzipiell kommt natürlich schon zuerst Punkt 1.4 zum tragen und ohne schriftliche Abmachung muss man sich die Entschädigung bei einem Vermieter der nicht mit sich reden lässt wohl auch beim Auszug erstreiten, was sich bei den relativ geringen Kosten eines Anstriches oft gar nicht lohnen wird.
@fisi mir geht es nicht ums recht haben, sondern um eine konstruktive Diskussion auf der Suche was wirklich Recht ist, wie es in der Praxis gehandhabt wird oder wie es gehandhabt werden müsste, falls der Punkt wirklich noch strittig ist und noch kein BG-Urteil dazu vorliegt.