Malerarbeiten in Mietwohnung

*Fanta*
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also jetzt sollte doch klar sein, dass nur ein normales streichen der Wände überhaupt gar keinen Mehrwert darstellt
rivus
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In desem Beispiel gehts um Wände, die innerhalb der 10 Jahre gestrichen werden.
ibex
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"fisi" schrieb:

Und hier noch ein Link des Mieterverbandes. Punkt 1.4 beschreibt's:


Hier wird es im Beispiel sogar so beschrieben, dass der Mieter nur die Kosten übernehmen muss, die gemäss der Lebendauertabelle noch nicht amortisiert sind was aber kein Rechtsanspruch sonder reine Kulanz und Verhandlungssache ist und wie unter 1.2 ausgeführt.

Das was ich meine ist unter Punkt 1.8 beschrieben:
"Zudem müssen sie für den Vermieter einen Geldwert haben"

Kann belegt werden, dass sich der Vermieter beim Auszug einen Anstrich spart, weil z.B. vergleichbare Wohnungen vom selben Vermieter bei Mieterwechsel immer gestrichen werden ist der Fall hat auch ein Anstrich einen bezifferbaren Geldwert für den Vermieter.

Prinzipiell kommt natürlich schon zuerst Punkt 1.4 zum tragen und ohne schriftliche Abmachung muss man sich die Entschädigung bei einem Vermieter der nicht mit sich reden lässt wohl auch beim Auszug erstreiten, was sich bei den relativ geringen Kosten eines Anstriches oft gar nicht lohnen wird.


@fisi mir geht es nicht ums recht haben, sondern um eine konstruktive Diskussion auf der Suche was wirklich Recht ist, wie es in der Praxis gehandhabt wird oder wie es gehandhabt werden müsste, falls der Punkt wirklich noch strittig ist und noch kein BG-Urteil dazu vorliegt.
fisi
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ibex

Ich auch. Drum hab ich gestern um 16.09 geschrieben, ich zitiere:

Allerdings, und das empfehle ich Dir, kannst Du auch versuchen mit der Verwaltung einen entsperchenden Deal auszuhandeln. Kommt er zustande, ist er gültig. Wenn nicht - nicht.



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rivus
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Jetzt steh ich aber auf dem Schlauch! Wieso zahlt der Vermieter (bzw. der Mieter) in diesem Beispiel den Anteil pro Rata, OBWOHL die 10 Jahre noch nicht vorbei sind, und mein Vermieter, sowie einige hier im Thema sind der Meinung, nach über 10 Jahren muss ich die ganzen Arbeiten selber zahlen? icon_eek.gif
ibex
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"rivus" schrieb:

Jetzt steh ich aber auf dem Schlauch! Wieso zahlt der Vermieter (bzw. der Mieter) in diesem Beispiel den Anteil pro Rata, OBWOHL die 10 Jahre noch nicht vorbei sind, und mein Vermieter, sowie einige hier im Thema sind der Meinung, nach über 10 Jahren muss ich die ganzen Arbeiten selber zahlen? icon_eek.gif


Weil es eben nur eine moralische Verpflichtung ist und keine rechtliche.
Hättet ihr die letzten zehn Jahre im Rahmen des normalen Gebrauches weniger Sorge zu eurer Wohnung getragen, müsste er nach 10 Jahren wieder einen zumutbaren Zustand auf seine Kosten herstellen. Da es aber im Sinne des Vermieters ist, die guten Mieter nicht zu bestrafen, sind viele eben auch kulant.
fisi
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Sprichst Du das Beispiel unter Punkt 1.4 an?

Dann lies doch nochmals genau nach, denn da steht:

Er erbringt damit eine freiwillige Leistung und hat keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung seiner Aufwendungen.


und

Wer eine Kostenbeteiligung erwartet, muss sich dies vom Vermieter vorgängig und schriftlich zusichern lassen.



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rivus
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@Fisi
für mich gehört das Beispiel zu Punkt 1.4 und dort geht's um Arbeiten INNERHALB der 10 Jahren. Sehe ich das falsch?
rivus
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"ibex" schrieb:

"rivus" schrieb:

Jetzt steh ich aber auf dem Schlauch! Wieso zahlt der Vermieter (bzw. der Mieter) in diesem Beispiel den Anteil pro Rata, OBWOHL die 10 Jahre noch nicht vorbei sind, und mein Vermieter, sowie einige hier im Thema sind der Meinung, nach über 10 Jahren muss ich die ganzen Arbeiten selber zahlen? icon_eek.gif


Weil es eben nur eine moralische Verpflichtung ist und keine rechtliche.
Hättet ihr die letzten zehn Jahre im Rahmen des normalen Gebrauches weniger Sorge zu eurer Wohnung getragen, müsste er nach 10 Jahren wieder einen zumutbaren Zustand auf seine Kosten herstellen. Da es aber im Sinne des Vermieters ist, die guten Mieter nicht zu bestrafen, sind viele eben auch kulant.

Dann ist es wohl so. Danke.

fisi
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"rivus" schrieb:

@Fisi
für mich gehört das Beispiel zu Punkt 1.4 und dort geht's um Arbeiten INNERHALB der 10 Jahren. Sehe ich das falsch?


Ja, im Berechnungsbeispiel geht es um die 10-Jahre-Frist. Aber eben nur als Beispiel.
Der Grundsatz, dass kein Rechtsanspruch besteht, bleibt dennoch bestehen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.