Malerarbeiten in Mietwohnung

*Fanta*
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"rivus" schrieb:

Jetzt steh ich aber auf dem Schlauch! Wieso zahlt der Vermieter (bzw. der Mieter) in diesem Beispiel den Anteil pro Rata, OBWOHL die 10 Jahre noch nicht vorbei sind, und mein Vermieter, sowie einige hier im Thema sind der Meinung, nach über 10 Jahren muss ich die ganzen Arbeiten selber zahlen? icon_eek.gif


weil du ziehst ja nicht aus, sondern bleibst dort wohnen und willst einen neuen Anstrich

andere Leute wohnen über 30 Jahre und noch mehr in einer Wohnung, aber es gibt keinen Anspruch darauf dass dann einfach alle 10 Jahre die Wände neu gestrichen werden

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 19.09.2013 um 12:04.]
rivus
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nein Fanta, in diesem Absatz und auch im oberen steht nichts von ausziehen. Ich finde nicht, dass das klar definiert ist. Überhaupt lässt dieses Merkblatt viel Interpretationsfreiraum, finde ich.
rivus
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"..........Er erbringt damit eine freiwillige Leistung und hat keinen Rechts-
anspruch auf Entschädigung seiner
Aufwendungen. Wer eine Kostenbeteili-
gung erwartet, muss sich dies vom Vermieter vorgängig und schriftlich zusi-
chern lassen."

Es gibt demnach keine klare Regelung, (auch wenn es hier so steht) sondern ist situationsbedingt und es kommt darauf an, wie kulant der Vermieter ist.
fisi
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Die Regelung IST: der Vermieter muss sich NICHT daran beteiligen
Sie KANN sein: er beteiligt sich freiwillig daran, muss mit ihm ausgehandelt werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rivus
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Verstanden! icon_smile.gif
fisi
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endlich icon_lol.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
rivus
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ibex
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Ich bin eben trotzdem der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob man in der Wohnung bleibt und den selber eingebrachten Mehrwert auch selbst nutzt, oder ob man nach nur kurzer Zeit auszieht und ihn dann dem Vermieter überlassen muss. Immer mit der Voraussetzung der Vermieter wurde informiert und ist einverstanden, ansonsten hätte er wohl sogar das Recht, dass man den ursprünglichen Zustand wieder herstellt.

OR Art. 260a
3 Weist die Sache bei Beendigung des Mietverhältnisses
dank der Erneuerung oder Änderung, welcher der Vermieter
zugestimmt hat, einen erheblichen Mehrwert auf, so kann der
Mieter dafür eine entsprechende Entschädigung verlangen;
weitergehende schriftlich vereinbarte Entschädigungsan-
sprüche bleiben vorbehalten.

Es wäre daher wirklich interessant wo das Gericht die Grenze für einen erheblichen Mehrwert festlegt.
*Fanta*
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"ibex" schrieb:

Ich bin eben trotzdem der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob man in der Wohnung bleibt und den selber eingebrachten Mehrwert auch selbst nutzt, oder ob man nach nur kurzer Zeit auszieht und ihn dann dem Vermieter überlassen muss. Immer mit der Voraussetzung der Vermieter wurde informiert und ist einverstanden, ansonsten hätte er wohl sogar das Recht, dass man den ursprünglichen Zustand wieder herstellt.

OR Art. 260a
3 Weist die Sache bei Beendigung des Mietverhältnisses
dank der Erneuerung oder Änderung, welcher der Vermieter
zugestimmt hat, einen erheblichen Mehrwert auf, so kann der
Mieter dafür eine entsprechende Entschädigung verlangen;
weitergehende schriftlich vereinbarte Entschädigungsan-
sprüche bleiben vorbehalten.

Es wäre daher wirklich interessant wo das Gericht die Grenze für einen erheblichen Mehrwert festlegt.


neu gestrichene Wände stellen doch keinen erhebliche Mehrwert dar

ein Mehrwert wäre doch zB. eine Geschirrspülmaschine wenn vorher keine vorhanden war
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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Ich glaube nicht dass ein Gericht hierbei eine Grenze festsetzen würde. Vielmehr würde es von Fall zu Fall entscheiden.

Und nochmals: im Normalfall stellen Unterhaltsarbeiten keinen Mehrwert dar.

Aber um deine Idee zu konkretisieren, konstruiere ich mal ein Beispiel, wo ich mir vorstellen könnte, dass ein Gericht vielleicht einen Mehrwert erkennen kann und entschädigt gesehen möchte:

Der Mieter zieht in eine über lange Zeit nicht unterhaltene, schmuddelige Wohnung ein. Dementsprechend ist auch der Mietzins eher tief.
Der Mieter bringt die Wohnung auf Vordermann und holt die unterlassenen Unterhaltsarbeiten nach. Kurze Zeit später zieht er aus.
Wenn der Vermieter die Wohnung nun aufgrund der Renovationen nun wesentlich teurer vermietet als bisher, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter den Mehrwert bejahen würde. Aber nur dann, wenn tatsächlich ein höherer Mietzins realisiert wird.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.