Malerarbeiten in Mietwohnung

Talunga
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Auch wenn das Thema schon etwas älter ist, wollte ich hier noch mal kurz aufklären, da ich in diesem Beruf tätig bin.

- Willst Du eine Auffrischung der Wände während der Mietdauer muss der Eigentümer das nicht auf seine Kosten machen.
Macht er es jedoch aus Goodwill auf seine Kosten und weil der letzte Anstrich schon mehr als (inzwischen übrigens) 8 Jahre zurück liegt, dann gilt dieser Anstrich wieder neu beim Auszug. D.h. wenn man ein Jahr später auszieht und die Wände so schlimm sind, dass man sie streichen muss, zahlt man als Mieter dann 87.5% des neuen Anstrichs.

- Zahlst Du selber und Du ziehst 1-2 Jahre später aus, hat der Gebäudeeigentümer Glück und Du hinterlässt gestrichene Wände.
Wie fisi schon geschrieben hat: hier hat es keinen erheblichen Mehrwert. Das geht unter normaler Unterhalt. Ein erheblicher Mehrwert wäre z.B. wenn der Mieter eine normale Badewanne rausschmeisst und ein Whirlpool einbaut (natürlich nach Rücksprache und Erlaubnis).
Ansonsten dürfte ein Anstrich auch als wertvermehrende Investition auf einen Mieter überwälzt werden. Das wäre dann der umgekehrte Weg. Ist auch nicht gestattet.

Sollte ein Mieter jedoch während seiner Mietdauer ungefragt eine nicht unterhaltene Mietwohnung auf Vordermann bringen, kann der Schuss nach hinten los gehen. Denn im Endeffekt muss auch dann der Eigentümer nicht für dessen Arbeit aufkommen, weil er die Wohnung im übernommenen Zustand abgeben muss.