Mein Partner und ich (beide Ü50) wollen zusammen ziehen. Finanzen/Haus?

N.
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.09.2002
Beiträge: 140
Situation: Ich habe eine Eigentumswohnung, er ein Haus. Beide haben keine Kinder mehr zu Hause. Nun möchten wir gerne zusammen ziehen. Aus div. Gründen kommt nur sein Haus in Frage was für mich total ok ist.
Nun meine Frage an solche die in einer ähnlichen Situation waren.

Wie habt ihr das mit den Finanzen wie z.b. Hypothekarzinsen, Strom, Heizkosten, Reparaturen im Hause, ersetzen von z.b. Backofen usw. gemacht?
Wirbelsturm
Dabei seit: 10.08.2013
Beiträge: 317
Ich war mal nicht ganz in einer ähnlichen Lage, er Eigentumswohnung ich zur Miete. Als ich bei Ihm eingezogen bin hab ich Lebensmittel Telefonabo und ein abgemachter Beitrag quasi Miete bezahlt kam aber schlussendlich günstiger weg als wenn ch alleine gewohnt hatte.

Mir egal ob ich in den Himmel oder in die Hölle komme, ich hab auf beiden Seiten Freunde.

Menschen glauben oft der Mehrheit und nicht der Wahrheit.

Einige Menschen sind nicht Dumm, die haben einfach nur Pech beim Nachdenken
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
Die Frage ist, ob du die Wohnung behältst und vermietest? Was ich, zumindest für den Anfang, sinnvoll fände. Oder ob du die Wohnung verkaufst und das Geld, in das Haus steckst? So das ihr daß Haus gemeinsam besitzt?
Wenn ihm das Haus weiterhin alleine gehört, dann würde ich es so Regeln, das du ihm jeden Monat, eine "Miete" bezahlst, und er dann, die Reparatur oder Neuanschaffung!
Und falls du doch etwas mitfinanzierst, dann solltet ihr das schriftlich festhalten, wie, was, wann und wo? Gerade wenn Kinder da sind und/oder andere Erben! Oder falls es auseinander gehen sollte, so bist du/ihr abgesichert! Ich weiß, wenn man verliebt ist, möchte man eigentlich nicht so gerne, an soetwas Denken. Aber ihr seid auch in einem Alter, wo ich davon ausgehe, das ihr auch wisst, wie schnell es vorbei sein kann

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.05.2020 um 19:49.]
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Solange du kein Miteigentümer des Hauses bist, würde ich hier auf der Basis eines Mietvertrages arbeiten und einen Pauschalbetrag festsetzen, der Strom und Heizkosten beinhaltet. Evtl. nach prozentualem Verhältnis des Verdienstes.

Neuanschaffungen bzw. Ersatz von Geräten würden für mich zL Hauseigentümer gehen, denn das würde fällig, ob du einziehst oder nicht.

Es steht dir dann noch immer frei, ob du dich daran beteiligst, weil du dann vielleicht was bestimmtes willst icon_wink.gif


Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Norbert333
Dabei seit: 17.05.2020
Beiträge: 4
Also ich würde den Betrag auf jeden Fall nicht überweisen, da er sonst auch als Miete erneut zu versteuern ist bzw. als Schenkung zu werten ist und ein Freibetrag von 20000€ bei nicht verwandten bzw. verheirateten Personen als Miete, ist schnell aufgebraucht.
Da freut sich das Finanzamt. icon_rolleyes.gif
Ansonsten einen Betrag ausmachen und den dann auch einhalten und vielleicht noch einen Schriftsatz (ohne Mietzahlung) erstellen das man bei der Trennung 3 Monate oder ähnlich zum ausziehen hat und wem was gehört.
Erspart einem wenn es schief geht eine Menge Ärger.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Bin/war in einer ähnlichen Situation.

Das Haus gehört meinem Partner, ich bezahle Miete.
Reparaturen / Neuanschaffungen bezahlt er, oder aber ich beteilige mich freiwillig daran.
Wir haben auch einen Mietvertrag, Kündigungsfrist bei Trennung 3 Monate, falls ihm etwas passieren würde, dann sinds 6 Monate.
Wir haben aber beide noch Kinder, 2 von seinen 3 wohnen bei uns, mein Sohn hat eine eigene Wohnung.
Grüsse Yvonne
ajiwi
Dabei seit: 10.11.2022
Beiträge: 16
Da seid ihr in einer anderen Situation als wir. Wir haben mehrere Häuser im Ausland, vermieten sie aber nicht weiter, da wir Anspruch darauf haben. Aus persönlichen Gründen würde ich auch keinen außerhalb der Familien einlassen.
ErnstSohn
Dabei seit: 10.11.2021
Beiträge: 37
Würde das auch nur über den Mietvertrag machen.
baron10
Dabei seit: 19.06.2022
Beiträge: 29
Man braucht halt trotzdem etwas EK, wenn man
die Wohnung auch kaufen möchte.