@Manya und Sonntag: Achtung, nein! Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört ins Kindesvermögen und das kann grosse Probleme geben beim Abheben! Bei grösseren Vermögen ist hier die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde nötig. Nicht empfehlenswert wegen so wenig mehr Zins. Früher war das kaum je ein Problem, da wurde das häufig gemacht.
Für Kinder und Patenkinder eignen sich Geschenksparkonti. D.h., die Konti lauten auf mich, ich versteuere sie, zahle ein, was ich will. Vor 18 kann ich dann entscheiden, was mit dem Geld geschehen soll.
http://www.beobachter.ch/dossiers/jugend-pubertaet/artikel/jugendliche_die-grosse-freiheit-muss-warten/
http://www.kgeld.ch/themen/beitrag/1035603/