Pensionskasse Beiträge auch bei 50 % Stelle im Stundenlohn?

mama
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.10.2002
Beiträge: 377
Kann mir bitte Jemand sagen bei einer Stelle die ausgeschrieben ist mit Pensum von ca. 50 % aber Entlöhnung im Stundenlohn ob man trotzdem Pensionskassen Beiträge zu gut hat?

Stundenlohn ca Fr. 30.-

Und noch was, kann man als Bewerber auf die Stelle auch Monatslohn verlangen? Was wären eig. die pro /kontras bei Monatslohn im Bezug auf Arbeitnehmer und im Bezug auf den Arbeitgeber?

Vielen lieben Dank 😉
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00285/?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdHx9gmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
Bei der Pensionskasse gilt eine sog. Eintrittschwelle, die ist 2013 bei einem Jahreslohn von CHF 21'060.00. Erreichst Du diesen Lohn, bist Du nach Gesetz BVG versichert. Hinzu kommt dann der Koordinationsabzug von CHF 24'570.00. Du bist dann auf den Differenzbetrag BVG beitragspflichtig. Im Minimum aber CHF 3510.00/Jahr. Kann aber sein, dass der Koordinationsabzug an Deine Stellenprozente angepasst wird. Ist z.B. bei mir so, ich arbeite 40% und mein Koordinationsabzug beträgt CHF 9828.00.

Hatte drei Jahre lang einen kleinen Job, im Std. Lohn. Mein AG hat mich dennoch bei der PK angemeldet und Geld abgezogen, diese Eintrittsschwelle kann also vom AG quasi "ignoriert" werden.

Ob Du verlangen kannst, vom Std. Lohn in einen Monatslohn angestellt zu werden, weiss ich nicht. Fragen kannst Du bestimmt.

Ich bevorzuge Monatslohn, weil dort meine Ferien "bezahlt" sind. Im Std. Lohn sind ja sie inbegriffen und wenn ich Ferien hatte, dann hatte ich kein Geld. Finde ich biei 50% noch krass. Ich war temporär angestellt, Manpower. Diese müssen das Feriengeld auf ein sep. Konto legen und ich konnte dann amigs von dort in den Ferien Geld auszahlen lassen. War aber AHV-pflichtig. Monatslohn ist immer derselbe, Std. Lohn variert je nach Arbeitsstunden, logo. Ich mache jetzt Überzeit, kann diese als Ferien/frei beziehen. Bei Überstunden im Std. Lohn kriegst Du das Geld wohl ausbezahlt.

Ich würde auf jeden Fall fragen, ob Du im Std. Lohn angestellt werden kannst. Hoffe, konnte dir etwas helfen. Viel Glück.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"kleine hexe5" schrieb:

Ob Du verlangen kannst, vom Std. Lohn in einen Monatslohn angestellt zu werden, weiss ich nicht. Fragen kannst Du bestimmt.

Nein, verlangen kannst Du das nicht - aber darum ersuchen.



Ich bevorzuge Monatslohn, weil dort meine Ferien "bezahlt" sind. Im Std. Lohn sind ja sie inbegriffen und wenn ich Ferien hatte, dann hatte ich kein Geld.

Das stimmt so auch nicht. F+F-Entschädigung und Anteil 13. (sofern vorgesehen) müssen a) im Arbeitsvertrag und b) in der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden, in Zahlen oder konkreten %-Sätzen, - und sie müssten in der Theorie bis zum Erlebnisfall zurückbehalten werden. Die Praxis sieht jedoch meist anders aus, sprich die Entschädigungen werden oft monatlich mit dem Lohn ausbezahlt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.