Putzfrau - Fragen

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Dieses Thema gab es hier schon (mehrmals). Ich spiele mit dem Gedanken, ab und zu, zsp. 2x monatlich eine Putzfrau einzustellen. Da ich sie aber nicht schwarz anstellen würde, müsste ich sie anmelden. Was alles muss ich, was zahlt sie? Soviel ich weiss, müsste ich sie gegen Arbeitsunfall versichern, ihr würde AHV-, IV-, EO- und ALV abgezogen. Mein Arbeitgeber zieht mir 5.15% AHV + 1.10% ALV ab. Für die NBU wird mir nichts abgezogen.

Kann mir da jemand Auskunft gegeben, welche Abzüge ich bezahle, welche der Arbeitnehmer und wie hoch so eine NBU Versicherung ist?

Danke vielmals für Eure Antworten.
anna_stesia
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 2623
versicherung kostet 100.-/jahr

beim nettolohn kannst du 12,5% dazurechnen. das zahlst dann du.
bsp. nettolohn fr 27.–, du zahlst rund fr 30.40.
beinhaltet ahv/iv/eo, alv und fak

ahv sind 10,3%
alv 2,2%
fak 1,5%

am besten ihr vereinbart ihren nettolohn und du übernimmst dann die gesamten sozialleistungen.

doof bleibt doof, da helfen keine pillen.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@anna_stesia: ich habe gelesen, dass ich noch eine Arbeitsbewilligung einholen müsste, auch wenn die Person schon eine hat, sofern sie nicht Schweizer ist.

Betr. Abzüge: Mein Arbeitgeber zieht mir lediglich 5.15% AHV + 1.10% ALV ab. Wo liegt der Unterschied zu deinen Ansätzen?
giba11
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
Du bist dann Arbeitgeber und bezahlt AN + AG-Beitrag ein.
2 x 5.15% = 10.3%
2 x 1.10% = 2.20%

Nùme Muet, aus chùnnt guet!
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Danke fürs Berechnungsbeispiel. Wie ist das nun, Ferien, Gratti, 13. etc. das ist dann alles im Lohn enthalten? Was ist, wenn sie krankheitshalber längere Zeit ausfällt? Muss ich ihr dann auch den Lohn bezahlen?

Ich arbeite ja auch noch 3 h die Woche für einen 2.Arbeitgeber. Wenn ich dort krank bin, wird mir auch nichts bezahlt. Ich erhalte einfach die knapp 3 h, die ich arbeite die Woche ausbezahlt. Und zwar immer erst am Ende des Quartals. Ich bestand darauf, dass ich gegen Unfall beim AG versichert bin.

Wenn die Arbeitnehmerin Ausländerin (C Bewilligung) ist, aber seit Jahren hier in der Schweiz lebt und auch (offiziell) arbeitet, muss ich dann wirklich noch eine Arbeitsbewilligung lösen?
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Ich hätte diesbezüglich auch eine Frage. Ich arbeite seit vielen Jahren als Raumpflegerin, bis an hin hat immer mein Arbeitgeber die Unfallversicherung zu 100% bezahlt. Bei der letzten AHV Abrechnung habe ich gesehen dass er nur noch die Hälfte der Kosten bezahlt, und die andere Hälfte mir in Rechnung gestellt hat. Ist das richtig oder muss der Arbeitgeber die Unfallversicherung zu 100% bezahlen? Danke für eure Antwort.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
sunnyspring
Dabei seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Das ganze ist recht komplex, vor allem, weil man ja auch jeden Monat die Lohnabrechnungen erstellen muss. Man kann das alles auch über die Webplattform quitt.ch ausrechnen und erledigen lassen. Wenn es dann an komplexere Fragen geht, während das Arbeitsverhältnis läuft, z.B. wie Umgehen mit Krankheit, Mutterschaft, Zwischenverdienstbestätigungen etc., bekommt man dort auch Unterstützung.
@yucca: Als Raumpflegerin kann man sich dort kostenlos registrieren.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Maja S: Mein AG macht mir nur all Quartal eine Lohnabrechnung, da ich jedesmal (offiziell) gleichlang arbeite (inoffiziell sinds mehr). Auch einen Lohnausweis wurde mir nie ausgestellt, das sei nicht nötig, für die wenigen Stunden.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
"GabrielaA" schrieb:

Auch einen Lohnausweis wurde mir nie ausgestellt, das sei nicht nötig, für die wenigen Stunden.


Den Lohnausweis musst DU verlangen, damit du ihn der Steuerrechnung beilegen kannst. Du kannst ihn auch selber ausfüllen und unterschreiben lassen.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@KlaraM: Ich habe einfach die Lohnabrechnungen kopiert und beigelegt.
In einem andern Thema habe ich mich dazu (allgemein Arbeitsverhältnis, etc,) geäussert. Dies ist für mich bald Vergangenheit, und je länger je mehr, merke ich, wie froh ich bin, diesen Entscheid (aufzuhören) gefällt zu haben.

Eine "Firma" zu gründen scheint auf den ersten Blick ganz easy zu sein, doch dazu gehört halt doch einiges mehr, als nur ab und zu den Lohn auszuzahlen und vorher Rechnungen zu schreiben.