rechtliche frage zu wohnungskündigung

nanny72
ThemenerstellerIn
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wie ist das, wenn einem die wohnung wegen renovation / umbau gekündet wird, auszugstermin in einem halben jahr. wenn man jetzt früher eine neue wohnung findet, kann der vermieter verlangen, das man trotzdem bis zu dem gekündetem termin zahlen muss? oder gibt es da eine möglichkeit, früher rauszukommen, ohne zusätzliche kosten?
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
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Will der Eigentümer das ganze Haus renovieren und dann teurer vermieten oder wird nur deine Wohnung renoviert. Hat die Wohnung einen Schaden dass sie renoviert werden muss? Kann sein dass die Renovation nur vorgeschoben wird um die Mieter raus zu hauen.

Erkundige dich mal bei den anderen Mietern was sie vor haben. Ich weiss dass man Mieterstreckung beantragen kann aber ob man frühzeitig raus kann weiss ich nicht. Vielleicht müsstest du das mit dem Eigentümer festlegen. Etwas vorjammern und mit ihm abmachen dass du früher raus kannst.

http://www.renovationskuendigung.ch/spezialfall-kuendigung-infolge-renovation


„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
nanny72
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er will das ganze haus renovieren, die nachbarn haben auch die kündigung bekommen. die renovation ist notig. die fenster sind undicht, die fasade bröckelt, das bad ist extrem klein, was sie anscheinend vergrösern wollen und wenn sie das machen, ist die küche auch fällig. und wenn sie so anfangen, wird wohl noch so das eine oder andere fällig werden, da das haus schon ziehmlich alt ist und schon lange nichts mehr gemacht wurde.
übrigens hat die eigentümerschaft erst vor 2mt gewechselt
goodie
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Ja ok dann ist es nicht missbräuchlich und ich denke der neue Eigentümer will seine Liegenschaft nicht verrotten lassen. Ok dann würde ich mit dem Eigentümer reden. Ich denke da kommst du am ehesten zum Ziel. Dass deine Finanzielle Lage es dir leider nicht ermöglich über Monate hinweg dann 2 Mieten zu bezahlen und falls du etwas Bezahlbares findest er dich doch befreien soll von den Restzahlungen. Ich würde auf die Gutmütigkeit des Eigentümers appellieren und dass er dir so Helfen könnte.

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Mahatma Gandhi
fisi
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Du kannst selber ganz normal, unter Einhaltung der ordentlichen Fristen auf die ortsüblichen Termine kündigen - auch wenn Du jetzt schon die Kündigung auf einen späteren Zeitpunkt im Hause hast.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Wichteli von akaroa
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würde mit dem vermieter reden. den wenn du keine passende wohnung findest zum termin kannst du ja mieterstreckung einreichen und das wäre ja nicht in seinem interessen
Pippilangstrumpf
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ehm... die mieterstreckung muss innert 30 tagen nach der kündigung erfolgen !
ibex
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So wie ich das sehe hat der Mieterschutz wirklich nur die Werkzeuge eine Kündigung generell anzufechten oder die Frist zu erstrecken, nicht aber sie zu verkürzen. Falls keine reguläre Kündigung von dir noch auf einen früheren Termin möglich ist, kannst du nur auf eine einvernehmliche Lösung hoffen oder die Wohnung für eine Zwischennutzung untervermieten. Wenigstens ist bei einer nachfolgenden Totalrenovation das Risiko von Mietschäden marginal.