Rechtsfrage: Mietzinserhöhung erlaubt?

Myz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.09.2005
Beiträge: 373
An die juristisch gebildeten unter Euch:
Uns droht eine Mietzinserhöhung (die Nachbarin hat den Brief bereits bekommen...). Das Haus gehört dem Kanton und ist sehr alt. Die Miete ist - für die Grösse der Wohnung - bis jetzt eher tief gewesen. Nun wollen sie diese offenbar "den ortsüblichen Tarifen" anpassen.
Ist das erlaubt, wenn sonst (im/am Haus) nichts "verbessert" (z.B. renoviert) wird?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ja

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
ja - wenn die differenz zur ortsüblichkeit belegt werden kann.

(erna: deine links gegen von "normalen" kostensteigerungen aus. anpassung auf ortsüblichkeit ist dort nicht berücksichtigt.)
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
müssen glaube ich ein amtliches formular verwenden.