Rechtsfrage: Preiserhöhung bei Zeitschriften-Abo 'spiel mit'

lisa*
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Seit ein paar Jahren haben wir das 'spiel mit' -Heft abonniert. Normalerweise habe ich die Rechnung für die nächste Abo-Periode (jeweils 1.12. - 30.11. des Folgejahres) mehr als einen Monat im voraus erhalten (Mitte Oktober). Letzten Oktober habe ich keine neue Rechnung erhalten, das Heft-Abo lief aber trotzdem weiter. Im Februar 2011 habe ich dann eine Zahlungserinnerung erhalten, ohne jemals eine Rechnung gesehen zu haben. Neu ist eine deutsche Firma für den Abo-Service zuständig, davor war es die Vogt-Schild Medien AG in Solothurn. Auf der Zahlungserinnerung wird auf die Rechnung vom 24. Januar 2011 hingewiesen. Die Rechnung habe ich aber wie gesagt nicht erhalten. Da der Abopreis erhöht wurde, habe ich das Abo gleich nach Erhalt der Zahlungserinnerung gekündigt. Nun verlangt die Firma den Teilbetrag für die bereits gelieferten Hefte (Dezember 2010 - April 2011). Bin ich im Recht, wenn ich den Betrag nicht bezahle ? Ich konnte ja gar nicht im voraus kündigen, da ich die Ankündigung der Preiserhöhung erst mit der Zahlungsaufforderung erhalten habe.
lisa*
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*raufhol*
Häxli
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du ich denke ein beobachter - abo würde dir gute Dienste tun.
Nuvole
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Für die normalen Abos in der Schweiz gilt: die Aborechnung ist eine Offerte, d.h. du kannst zahlen oder nicht. Anständig ist natürlich, wenn man das Abo kündigt, wenn man es nicht mehr will.

In deinem Fall ist das Risiko beim Verleger, wenn er dir das Heftli weiterhin schickt, obwohl du die Rechnung nicht bezahlt hast rsp. ja gar nicht bezahlen konntest. Du brauchst also nichts zu zahlen.

Anders ist es mit speziellen Abos z. B. aus Deutschland, wo man unterschreibt, dass das Abo weiterläuft, wenn man es nicht bis dann und dann kündigt.
Flurina
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Hatte letzten Herbst echt auch Theater mit der Schweizer Illustrierten. Ich habe sie im Winter 2009 zu einem Aktionspreist für fast 1 1/2 Jahre abonniert. Ich bekam dann im Mai 2010 als das Abo eigentlich fertig war nie eine Rechnung, aber das Heft wurde mir weiterhin zugestellt. Im Oktober 2010 haben sie mir per Lastschriftverfahren das Jahresabo nachträglich belastet. Obwohl ich dem Verkäufer beim Abschluss den Abos explizit erklärt habe, ich wolle es nur für die vereinbarte Periode und danach nicht mehr. Dummerweise war die Belastung via LSV auch ein Zückerchen für nochmals x Monate mehr Abo und ich habe vergessen, nach der ersten Belastung sofort die LSV-Ermächtigung löschen zu lassen...

leben und leben lassen
lisa*
ThemenerstellerIn
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@nuvole: danke für deine info (bzw. bestätigung meiner vermutung icon_smile.gif. ich habe das abo telefonisch bestellt, habe also nie etwas unterschrieben. ausserdem habe ich es bei einer schweizer firma bestellt. nun hat mir die firma aus deutschland bereits eine inkassofirma auf den hals gehetzt (ich habe einen brief erhalten, allerdings nicht eingeschrieben), und dies wegen 25 fr. ! ich denke schon, dass dies einfach ein einschüchterungsmanöver ist. aber ein mulmiges gefühl bleibt halt trotzdem.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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hallo lisa

der aboservice, also dein vertragspartner, ist nicht zwingend auch der verleger. so kann es durchaus sein, dass in den agb, welche du angenommen hast, festgehalten und vertraglich vereinbar wurde, dass preiserhöhungen dann statthaft sind, wenn der verleger den verkaufspreis erhöht. im gegenzug hast du dann aber auch das recht, innert monatsfrist aufzulösen.

vom schiff aus betrachtet, ohne die einzelnen bestimmungen/verträge nun zu kennen, würde ich meinen, dass du bis zur abokündigung in der pflciht stehst. ob für die besagten ausgaben der zeitschrift nun der alte preis oder schon der neue zu entrichten wäre, dürfte noch streitig sein. der unterschied dürfte aber nicht wirklich viel ausmachen, denke ich.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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zu nuvoles ausführungen:

das ist EIN mögliches szenario, aber sicher nicht allgemeingültig. vielmehr sind die tatsächlichen vertragsbestimmungen massgebend.
-> befristete verträge/unbefristete verträge
-> stillschweigende erneuerung

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Nuvole
Dabei seit: 02.06.2007
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@thomas
Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber für die "normalen", gängigen Zeitschriften in der Schweiz läuft das so (wir eltern, SI, etc. etc.). Darum sind die Verlage ja interessiert, dass man per LSV überweist rsp. überweisen lässt.

Zeitschrift "Saldo" zum Thema:
Weil ich das Abo für eine Modezeitschrift nicht verlängern wollte, zahlte ich die letzte Rechnung nicht mehr. Ich ging davon aus, die Angelegenheit sei damit erledigt. Jetzt habe ich eine Mahnung erhalten. Hätte ich kündigen müssen?

Ja. Auf dem Bestellformular der Zeitschrift war die Kündigungsfrist erwähnt - diese Regelung haben Sie damals mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Da Sie nicht rechtzeitig gekündigt haben, erneuert sich das Abo nun laut dem Kleingedruckten automatisch um ein Jahr. Sie müssen die Rechnung also begleichen.

Ist hingegen bezüglich Kündigung nichts vereinbart, verlängert sich das Abo erst mit der erneuten Einzahlung. Der Vertrag wird dann jeweils um die einbezahlte Dauer verlängert.

@lisa
Ich meine, dass du in deinem Fall wirklich nicht bezahlen musst. Und wenn die Zahlungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben, muss der Verlag nachweisen, dass du damit einverstanden bist (Unterschrift etc.). Aber auch wenn man Recht hat, kann man ein ungutes Gefühl haben.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
wenn du meinst ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.