Rechtsgrundlage - Falscher Preis angegeben

*Plüsch*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Wer kann mir sagen, wo ich die Rechtsgrundlagen zu folgender Situation finde:
Wir möchten etwas kaufen, haben auch einen schriftlichen Preis vorliegen. Nun merkt der Verkäufer plötzlich, dass er sich geirrt hat und der Preis falsch von einer internen Liste auf das Angebot abgetippt hat, das uns vorliegt.
Mir ist, als müsste er den Preis akzeptieren, den er uns angegeben hat, denn der ist nicht unrealistisch, wir konnten nicht merken, dass er sich vertippt hat. Wo finde ich die Rechtsgrundlagen dazu? Habe gegoogelt aber nichts gefunden. Kennt sich da jemand per Zufall aus?
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich würde jetzt auch sagen, Preise sind verbindlich, ausser bei offensichtlicher Irrung, was hier nicht vorliegt. Also wenn er eine Offerte schickt für 500 Fr. statt 5 000 oder 50 000.

Gibt es bei Euch auf der Gemeinde keine unentgeldliche Rechtsauskunft? Oder beim Beobachter oder evtl. bei einem Anwalt nachfragen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
plüsch, in welcher form habt ihr den preis schriftlich vorliegen? eine persönliche offerte, ein prospekt, ein flyer, ...?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Das wäre dann von seiner Seite aus ein Erklärungsirrtum zu funden OR Art. 24
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a24.html und ist nur zulässig wenn der Betrag beträchtlich falsch ist und für den Käufer ohne Mühe ersichtlich ist das es falsch ist. Also wenn zum Beispiel beim Neuwagen 4500.- steht statt 45000.-

Ist dieser schriftliche preis eine Offerte ? Da würde gelten + - 10%

Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden

besucht den Elterntreffpunkt Schweiz
http://elterntreffpunkt.forumgratuito.net/
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"Tagesmamma" schrieb:

Ist dieser schriftliche preis eine Offerte ? Da würde gelten + - 10%


öhm - wie das denn?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
*Plüsch*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Hat sich erledigt icon_smile.gif
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wie hat es sich erledigt? Habt Ihr Euch getäuscht? Bin gwundrig.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@Tagesmama
das mit den +/-10% ist eine Standard-Abweichung z.b. in einem Angebot welches Arbeitsleistungen enthält bzw. in einem Werkvertrag, jedoch nur, wenn der Preis ausdrücklich als Richtpreis ausgewiesen ist.