Referenzzinssatz bei einer Pauschalmiete ?

mietersache
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Guten Morgen zusammen

Folgende Situation : Wir bezahlen eine Pauschalmiete . Das heisst : In unserem Mietvertrag gibt es einen gesamt Mietpreis inclusive Nebenkosten ( nicht aufgeführt ). Wir bezahlen nichts extra für Wasser ,Heizung (egal wieviel wir verbrauchen)  + eine Garage.
Es gibt keine Nebenkostenabrechnung. Im Mietvertrag ist kein Referenzzinssatz aufgeführt und wir wissen nicht auf welchen Referenzzinssatz der Mietzins berechnet wurde.

Auf Nachfragen beim Vermieter teilte er uns mit, dass es bei einem Pauschalmietvertrag das nicht gibt.

-Wie ist hier nun die Rechtslage ?
-Haben wir trotzdem einen Anspruch auf eine Senkung des Gesamtmietpreises zum aktuellen Referenzzinssatz ?
( falls ja bitte link auf eine Rechtsseite senden wo man das nachlesen kann , ich habe leider noch nichts gefunden )
-Wie wäre die richtige Vorgehensweise eurer Meinung nach?
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
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Direkt beim Mieterverband nachfragen. Das wäre meine allererste Anlaufstelle.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
mietersache
ThemenerstellerIn
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Hatte noch etwas vergessen. Wir haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Ich denke dann hat es sich erledigt. Hab diesen Eintrag im Netz gefunden :

https://www.law-news.ch/2017/06/mietrecht-neuer-referenzzinssatz-ab-02-06-2017

—> Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann eine Herabsetzung des Mietzinses erst auf den ersten Kündigungstermin nach deren Ablauf verlangt werden.