Rückzahlung an den Sozialdienst

orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
Ich hab eine Frage, ich hab da verschiedenes gehört und auch schon gelesen.

Wenn ich vom Staat Sozialgeld beziehe, dann ist klar, dass ich das dem Staat auch mal zurück zahlen muss, wenn ich wieder zu Geld komme.

Wie verhält sich das mit den Kinderalimenten? Ich werde vom Staat bevorschusst, weil der Ex nicht bezahlt (Anmerkung, ist nicht so! aber wir haben das heute in Freundeskreis diskutiert).
Der Staat kann beim Ex. nichts eintreiben, vielleicht verschwindet er auch ins Ausland. Greift dann der Staat auf mich, bzw. später einmal auf die Kinder zurück, um das Geld wieder zurück zu erhalten?
Mir ist, als hätt ich das mal gelesen, was ich als sehr ungerecht empfinden würde.

Gibt es da Gesetzestexte dazu?

danke für die Infos!

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
diebetrogene?
Dabei seit: 31.10.2009
Beiträge: 19
Dass der Staat irgendwann auf dich oder die Kinder zurück greift kann ich mir nicht vorstellen. Habe jemanden im Verwandtenkreis, ihr wurden 21 Jahre die Alimente bevorschusst, der Vater hat die einen Rappen zurück bezahlt. Bisher wurde weder sie noch ihr "Kind" aufgefordert diese Alimente zurück zu zahlen und das "Kind" ist heute 35 Jahre alt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
das sind zwei paar schuhe, bevorschussung und sozialhilfe.

die bevorschussung kann nicht bei dir eingetrieben werden, sondern nur und alleine beim zahlungspflichtigen.
sozialhilfe hingegen KANN, je nach gemeindereglement, unter gewissen umständen zurückgefordert werden, zwingend ist es jedoch nicht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
carmelita233
Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 1328
genau.die bevorschussung sind SEINE schulden,das vom soz.amt sind deine. wobei die chanchen gering sind dass du etwas zurückbezahlen musst,ausser bei erbe oder gewinn (grösserem).mein sozialarbeiter meinte da müsse man richtig,richtig viel verdienen bevor man etwas zurückbezahlen müsse .(und im gleichen atemzug dass ich das sowieso nie werde..)

man bekommt alles hin wenn man nur genug will!!!
orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@carmelita
also unsere Gemeinde kommt sehr schnell mit Rückzahlungsforderungen. Sobald die via Steuererklärung sehen, dass du mehr verdienst, musst du antraben und alle Kosten offen legen, hast du über dem Existenzminimum kommen die ersten Ratenrechnungen .... hab sowas noch von keiner andern Gemeinde gehört.

mir ist klar, dass Sozialhilfe zurück bezahlt werden muss - aber eben das mit den Alimenten nicht.
Hab da erst grad irgendwo gelesen (leider finde ich den Artikel nicht mehr), dass doch auf die Mutter und die Kinder zurück gegriffen werden kann - was ich ja ne ..... finden würde!

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
Gelöschter Benutzer
Sozialhilfe ist kantonal und nicht kommunal geregelt. Bei der Praxis für die Rückforderung von bezogener Sozialhilfe gibt es grosse Unterschiede. Gegen die Rückforderung von Sozialhilfe kann man sich mit den entsprechenden Rechtsmitteln in der Regel gut wehren (beschwerdefähige Verfügung verlangen und dann Beschwerde einlegen).
Gelöschter Benutzer
Geschuldete Kinderalimente bleiben eine Schuld der unterhaltspflichtigen Person. Wenn sie durch den Staat bevorschusst werden, treibt sie der Staat ein - beim Schuldner.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Ich habe 1 1/2 Jahre Kinderalimente bevorschusst bekommen, mein Ex hat den Betrag bis heute der Gemeinde nicht zurückgezahlt. Ich bin jetzt dran meine Schulden beim Sozialamt zurückzuzahlen und habe gefragt ob ich die Kinderalimente auch zurückzahlen muss wenn mein Ex diese weiterhin nicht zurückzahlt. Die Antwort war nein. Wenn er jetzt in der ihm gesetzten Frist nicht zahlt gäbe es eine Lohnpfändung, mich betreffen diese Schulden nicht.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
ich habe keine ahnung von der gesetzgebung... doch kinderalimente sind das recht der kinder, die der unterhaltspflichtige (in der pflicht steht) zu bezahlen.
so blieben die kinder, doch immer im recht es zu erhalten und der pflichtige in der pflicht?
sozialhilfe ist meiner meinung nicht das gleiche wie bevorschussung.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@orcas
verschiedene kantone machen die bevorschussung des unterhaltes für kinder von der "wiedereinbringlichkeit" abhängig. heisst, die bevorschussung läuft nur, wenn die behörde eine ausreichende chance sieht, das geld beim unterhaltsverpflichteten wieder einzutreiben.
andernfalls wird statt bevoschussung sozialhilfe gezahlt. in gewissen kantonen ist diese art der regelung vor nicht allzu langer zeit erst noch eingeführt worden.

deine fragestellung habe ich in einem kanton im rahmen des vernehmlassungsverfahrens ebenfalls aufgeworfen. dies, weil ich der ansicht bin, dass es formell/buchhalterisch zwar korrekt ist, das bei fehlender wiedereinbringlichkeit das sozialhilfekonto zu belasten sei. trotzdem wären nach meiner ansicht in solchen fällen nicht die sozialhilfeansätze anzuwenden (welche erheblich tiefer sind als die übliche bevorschussung bis zur höhe der ahv-waisenrente und die bezogene leistung dürfte nicht als schulden aufgerechnet werden.

eine abschliessende antwort, wie die behörde damit dann umgehen will, habe ich trotz zwischenzeitlicher nachfrage bis heute nicht erhalten...