Sind teure Mahnspesen erlaubt?

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Immer wieder stelle ich fest, dass gewisse Firmen bereits ab der 1.Mahnung teure Mahnspesen erheben. Gerade heute, z.B. erhielt ich eine Rechnung der Krankenkasse, zahlbar bis zum 1.Juni. Wer später bezahlt, wir mit Mahnspesen von 20 Franken belastet.

Wir bezahlen normalerweise immer Ende Monat die Rechnungen. Nun gibt es Rechnungen wie Telefon oder andere, die halt am 20. zu bezahlen sind. So kann es sein, dass die erst Ende Monat, ca. 1 Woche später, bezahlt werden. Würde jeder Rechnungssteller teure Mahngebühren erheben, müssten wir mehrmals pro Monat Rechnungen bezahlen. Oft heisst es auch, entweder Zahlbar innert 10 Tagen oder 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Den Brief erhalte ich jedoch 10 Tage nach Rechnungsdatum.

Mir wurde gesagt, das sei nicht zulässig. Alle Rechnungen seien zahlbar innert 30 Tagen und Mahnspesen ab der 1.Mahnung ebenfalls nicht.

Wer weiss es genau?
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
ich weiss es nicht,

aber wir zahlen auch ein mal im monat alle eingegangenen rechnungen... wenn dann trotzdem mahnungen kommen, da (überschneidungen) zerreisse ich sie...
.... habe noch nie eine rechnung für die mahngebühren bekommen.

ich glaube nicht alles ist "maschinell" - wenn es dann darauf an kommt, schaut sich ein "sachbearbeiter" es nochmals an... und wenn man lanjähriger zahlender kunde ist..... siegt der normale menschenverstand...

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GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@smile79: Ich hoffe sehr, dass es sich so verhält, wie du beschreibst, im "Ernstfall". Wir hatten auch schon Rechnungen mit Mahngebühren darauf (eben z.B. Telefon). Oft streiche ich diesen Betrag durch und zahle die Rechnung ohne Zuschlag. Bisher hatte auch niemand reklamiert.

Laut KTIPP bewegen sie sich mit ihren Mahnspesen in einer Grauzone bzw. ist es tatsächlich nicht legal.

Anderseits käme mir nie in den Sinn, einen Rechtsstreit wegen Mahngebühren zu führen.

Ich erhielt mal in meinen Augen unberechtigte Parkbusse. Ich telefonierte dem Polizeiposten, die auf die Busse bestanden. So zahlte ich die täglich in Raten am Postschalter ein, statt aufeinmal per EBanking/Banküberweisung.

Wie ich schon gehört habe, ist es nicht zulässig, auf eine Rechnung einen Zuschlag zu erheben, für Einzahlungen am Postschalter. Ausg. bei Vorauszahlungen von Privaten (z.B. Ricardo)
question
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 328
Ich hatte genau mal einen solchen Fall!
Die Mahnung inkl. Mahngebühren hat sich mit meiner Zahlung gekreuzt, d.h. ich hatte schon bezahlt, als die Mahnung eintrudelte. Ich reagierte nicht, weil ich davon ausging, dass sich das nun erledigt hat.

ABER denkste! Ich erhielt darauf eine 2. Mahnung, womit die 1. Mahngebühren gemahnt wurden und neue hinzu kamen, die relativ hoch waren!! Ich schrieb, dass ich vor der 1. Mahnung bezahlt hatte, aber die Firma stellte auf stur. So schrieb ich dem Beobachter, welcher mit mitteilte, dass das zulässig sei und ich nun beide Mahngebühren bezahlen müsse.......!!
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@question: Ich dachte eben auch, ich verlasse mich nicht auf Aussagen aus dem Netz. Mein Mann hat mal ein Abo für eine Zeitschrift per EBanking bezahlt. Die erste Mahnung hat sich ebenfalls mit der Zahlung gekreuzt, er ignorierte sie. 2.Mahnung inkl. hoher Mahngebühren. Er schrieb, er hätte schon längst bezahlt. Daraufhin kam ein Schreiben, sie würden es prüfen. Kurze Zeit später 3. eingeschriebene Mahnung inkl. Betreibungsandrohung.

Am Schluss stellte sich heraus, dass er tatsächlich bezahlt hatte, das Geld intern falsch verbucht war.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Mahngebühren sind zulässig. Sie müssen aber:
a) im Vertrag oder in weiteren Vertragsbestandteilen wie AGB usw. erwähnt werden, und zwar nicht in einer allgemeinen Phrase, sondern in konkreten Beträgen.
b) muss die Höhe erklärbar sein und sich im vernünftigen Rahmen bewegen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Kann man so nicht generell sagen: Nach OR sind die Inkassokosten vom Gläubiger zu tragen, was aber per AGB abgeändert werden kann.
Firmen die Mahnspesen verlangen, haben dies daher auch meist im "Kleingedruckten" so vermerkt.
ondemand
Dabei seit: 31.03.2010
Beiträge: 98
Das mit der unschönen Sitte der Mahnspesen wurde schon gesagt und ist geklärt.

Deshalb noch die Zahlungsfristen:

Jeder Rechnungssteller kann Zahlungsfristen individuell vorgeben und daran muss sich der Rechnungsempfänger halten. Also ob:

- Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung
- Zahlung innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tagen
- oder ganz andere Zeiträume

Das alles ist korrekt und der Rechnungsempfänger kann sich NICHT auf die Norm von 30 Tagen berufen, die juristisch eben keine ist.

Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Zahlungen sind generell sofort geschuldet. Jegliche Zahlungsfrist beruht auf Kulanz des Rechnungsstellers.

Mahngebühren sind zulässig, sofern es vorgängig so kommuniziert wurde, (aber der sogenannte Verszugsschaden wie ihn Inkassofirmen oft eintreiben wollen, ist unzulässig)

Im Zeitalter von E-Banking sollte es eigentlich kein Problem mehr sein, die Rechnungen laufend zu erfassen und zu terminieren.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
opus
Dabei seit: 06.07.2013
Beiträge: 1
Ich habe eine Vereinsrechung (Mitgliederbeitrag) erhalten. Fr. 60.-- und Fr. 10.-- Mahnspesen.
Es gab nie eine Zahlungserinnerung etc. Wegen Mahngebühren steht auch nichts.
Ist das so möglich mit den Mahnspesen?

Ich bin ein seriöser Rechnungszahler, diese ging mir schlichtweg unter.