Steuerabzüge, wie geht das?

Platibus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Seit letztem Herbst habe ich eine neue Berufsausbildung begonnen. Die ist ziemlich teuer. Kann ich diese Kosten von den Steuern absetzen? Wenn ja, wie mache ich das? Einfach so ein paar Zahlen in die Steuererklärung einsetzen wird ja wahrscheinlich nicht reichen...
Ich habe jetzt Belege vom Kurs, Quittungen von den Lehrmitteln, alle Bahnbillette, muss ich die alle zur Steuererklärung dazulegen? Das wird ja eine leidige Zettelwirtschaft icon_eek.gif
Und wie ist das mit der Auswärtsverpflegung? Ist die auch absetzbar? Muss ich dazu jedes Kassenzettelchen vom Restaurant aufheben um das belegen zu können?
Ach herrjeh, Steuern sind für mich einfach immer ein leidiges Übel, wäre froh um ein paar Tipps!
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
In der Schweiz sind nur Weiterbildungen nicht aber Umschulungen oder das Erlernen eines neuen Berufs abzugsfähig. Konkret, als Kaufmännische Angestellte kannst du die 2. Ausbildung zur Nailstylistin nicht bei den Steuern geltend machen. Handelt es sich um eine Weiterbildung kannst du ein paar Zeilen schreiben und eine Kopie des Ausbildungsvertrages dem Steueramt zukommen lassen. Mit einer übersichtliche Aufstellung im Excel kannst du deine Ausgaben belegen. Für Essen, Parkticket usw. kannst du auch eine Tagespauschale anwenden. Dein Pausenkaffe wird dir aber nicht angerechnet. Ich habe jeweils den Stundenplan mitgeschickt, daraus war ersichtlich an welchen Tagen Schule war.
Platibus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Nur Weiterbildungen? Aua! Da hat mich aber jemand sehr schlecht informiert icon_evil.gif

Wenn ich mir das so überlege, ist nicht jede Ausbildung eine Weiterbildung icon_smile.gif
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Platibus: Das ist eben manchmal ungerecht. Ich vergleiche immer wieder:
Der Manager, der ein ansehliches Gehalt bezieht, macht einen Weiterbildungskurs und kann diesen von den Steuern abziehen.

Eine Mutter, welche eine Ausbildung macht, wo sie neben den Kindern arbeiten kann, ohne die fremd zu betreuen, kann das nicht abziehen.

Ich finde, es sollten halt auch die Familien belohnt werden, die ihre Kinder selber betreuen, sei es wenn beide Elternteile einer Tätigkeit nachgehen oder wo nur ein Elternteil berufstätig ist.
mäxel
Dabei seit: 26.05.2013
Beiträge: 8
Hallo Platibus, der Ktipp Beitrag vom untenstehenden Link ist zwar nicht neu, aber vielleicht kannst du doch die eine oder andere Info daraus brauchen. Und wie du siehst: es herrscht auch bei den Abzügen der Kantönligeist. Am besten ist wohl, du lässt dich direkt bei deinem Steueramt beraten. Da hast du dann auch sicher die aktuellsten Infos.

http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1016036/Kantoenligeist_bei_den_Ab_zuegen_fuer_Weiterbildung
Platibus
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Beiträge: 239
Danke Mäxel, der Link ist sehr aufschlussreich, vor allem der Tip mit der Bundessteuer. Vielleicht lässt sich da etwas machen.

Es ist so, dass ich jetzt nach der Kinderpause wieder arbeiten muss, um das Studium der Kinder zu finanzieren. Da ich aus gesundheitlichen meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, muss ich eine Umschulung machen, die aber als Erstausbildung gilt und somit steuerlich nicht absetzbar ist....

...man muss nicht alles verstehen icon_rolleyes.gif