Steuererklärung nach Trennung - Wie ausfüllen ?

jo24
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.03.2005
Beiträge: 39
Mein Mann und ich sind getrennt. Ich lebe mit den Kindern zusammen im Eigenheim und habe (noch) kein eigenes Einkommen. Mein Mann lebt alleine. Wir haben keine gerichtliche Trennungsvereinbarung.

Kann mir jemand sagen, wie die beiden Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen ? Und welche Tarife angewendet werden ?

Ich nehme mal an, dass ich auch ein Einkommen angeben muss, und zwar das Geld, welches ich von meinem Mann bekomme. Allerdings ist dies 'nur' unter uns geregelt. Kann ich nun einfach diesen Betrag bei der Steuererklärung angeben ? Und mein Mann kann dann diesen Betrag bei sich abziehen ?

Das Eigenheim, in welchem ich mit den Kindern wohne, gehört je zur Hälfte mir und zur Hälfte meinem Mann. Wie sieht dies nun aus mit dem Abzug der Hypothek, Abzug der Hypozinsen und Eigenmietwert ? Muss mein Mann statt Eigenmietwert Miete (theoretisch von mir an ihn bezahlt) angeben ?

Das Steueramt kann ich (noch) nicht fragen.
Connie72
Dabei seit: 03.06.2012
Beiträge: 145
Da würde ich einen Profi anfragen.

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag.
jo24
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.03.2005
Beiträge: 39
@connie72:
Mach ich doch: die profis sind ja die getrennt lebenden unter uns icon_smile.gif.

Im ernst, wie habt ihr das gemacht ?
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Richtig ist das das dein Einkommen dem entspricht, was dir dein Mann gibt.
Du musst es als Unterhalt/Allimente versteuern und er darf es als Allimente/Unterhalt abziehen. Auch wenn ihr das nur unter euch abgemacht habt. Wichtig ist natürlich, dass ihr den gleichen Betrag angebt.

Und dieser Betrag gilt von dem Tag an wo ihr getrennt seit.

Das Eigenheim muss von euch beiden zur Hälfte angegeben werden.
Also die Hälfte des Wertes, der Hypothek, der Abzüge und des Eigenmietwertes.

Mit Miete ist nichts, da es zur Häflte auch dir gehört.
Aber dein Mann kann ev. noch einen Mietabzug für seine Wohnung machen.

Da Ihr ja beide noch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder habt, müssten eigendlich die Kinderabzüge auch geteilt werden.
Oder dein Mann zieht die ganzen Kosten ab bis zum Trennung und du dann seit der Trennung.

Schaut auch jetzt ob ihr ev. in die Krankenkassenverbilligung reinkommt.
Bei mir war es im Trennungsjahr der Fall.

waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
so wie ich das gelesen habe, habt ihr keine Trennungsvereinbarung, das heiss auch das ihr von gesetzes Wesen nicht getrennt seid. Somit würde ich meinen, werdet ihr gemeinsam eine steuererklärung ausfüllen.

Sobald auf der Gemeinde eine Trennungsvereinbarung hinterlegt ist, wird die Steuerbehörde informiert und ihr erhaltet eine seperate Steuererklärung.

Da in der Trennungsvereinbarung drin steht wer wem wieviel zahlt, kann auch nur dieses abgezogen oder aufgerechnet werden.

Wenn ihr getrennt seid, bekommt ihr für das Haus eine Miteigentümergemeinschaft-Steuererklärung, sofern das Haus je zur Hälfte gehört.

Wenn ihr keine Vereinbarung gemacht habt, dann würde ich dies machen um dich oder auch er sich zu schützen.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@wadlschutz

Das stimmt so nicht.

So wie sie schreibt, hat er eine eigenen Wohnung und somit auch eine eigene Adresse. Damit ist die Trennung offizielle da er dies ja bei der Gemeinde melden musste.
Somit kommen auch automatisch 2 Steuererklärungen.

Es braucht nichst schrifltiches für die Gemeinde, zwei verschiedene Adressen reichen. Damit kann man beweisen, das man getrennt ist.

Und eine Trennungsvereinbarung "muss" nicht bei der Gemeinde hinterlegt werden. Wo bitte schön ist denn da der Datenschutz. Ich möchte auf jeden Fall nicht, das die bei der Gemeinde sehe, was ich micht meinem Mann abtgemacht habe. Das gteht die nämlich gar nichts an.

Die Steuern kommen dann schon, wenn die eine Bestätigung der Zahlungen wollen. Dann müsste man aber diese auch Belegen können.

erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Da wir in der Schweiz leben.... haben wir den Kantönligeist... hier ist es so, da macht man es anders....

Ich würde googlen.

hier hat es vielleicht noch Tipps für dich.

http://www.swiss-tax.ch/Steuer-Tipps.htm

12. Steuern spart man indem Scheidung oder Trennung auf den Jahresbeginn gelegt werden! (nach oben)

Die meisten Kantone sehen vor, dass Ehegatten im Jahr der Scheidung oder Trennung separat besteuert werden. In einzelnen Kantonen ergibt sich bei einer Scheidung oder Trennung am Jahresende eine insgesamt bis zu 50 Prozent höhere Steuerbelastung.

Grund: Unterhaltsbeiträge an geschiedene oder getrennte Ehegatten sind steuerlich abziehbar (Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG und Art. 9 Abs. 2 Bst. c StHG). Bei einer Scheidung oder Trennung am Jahresende können für das laufende Jahr noch keine oder erst wenige Unterhaltsbeiträge steuerlich wirksam zum Abzug gebracht werden. Dadurch ist das ausgewiesene Einkommen des einen Ehegatten sehr hoch, dasjenige des anderen Ehegatten sehr tief. Wegen des progressiven Steuertarifs ergibt sich so insgesamt eine deutlich höhere Steuerbelastung. Scheidung und Trennung sollten daher keinesfalls am Jahresende sondern unbedingt zu Jahresbeginn vorgenommen werden! Für Personen in eingetragener Partnerschaft (vgl. Partnerschaftsgesetz vom 18.06.2006), gilt sinngemäss das Gleiche.
fischli*
Dabei seit: 26.09.2008
Beiträge: 392
Und im Zweifelsfall tatsächlich einen Treuhänder oder sonstigen Fachmann zur Hilfe beiziehen, unter Umständen könnt Ihr mit seiner Hilfe einen Haufen Geld sparen.

Wer sich nach allen Seiten öffnet, ist nicht ganz dicht!