Steuerfrage im Kt. Aargau/Erbschaftskonto

Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
ich bin mir nicht sicher, ob ich das Konto ltd. auf Erben..... angeben muss. Die Wittwe hat nämlich darauf gar keinen Zugriff, somit kann sie mit dem Geld gar nichts anfangen.
Gehört so ein Konto trotzdem in die Steuererklärung. Wer weiss vielleicht hat es Steuerexperte hier im Forum, ansonsten werde ich mich dann morgen bei der Gemeinde melden. Danke schön und einen schönen Sonntag.

Leben und leben lassen
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich bin kein Steuerexperte, doch je nach dem wieviel Geld auf dem Konto ist, wird ihr ja die VST in Abzug gebracht, die wieder rückerstattet wird, wenn auf Steuererklärung ausgewiesen.

Ich denke, das Konto wird aufgeführt, jedoch mit einer Bemerkung, dass sie darüber keine Verfügung hat. Hat sie denn sonst auch einen Vormund ? Wenn ja, müsste der die Steuererklärung ausfüllen.

Gute Beschäftigung, Sonntag und Steuererklärung !! Viel Erfolg
Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
Gottseidank habe ich die Steuererklärung von meiner Freundin soweit abgeschlossen. Es ist mir nur dieser Gedanke gekommen, etwas zu versteuern, wo man gar nicht brauchen kann bzw. keine verfügung hat.
die Kinder haben eine Beiständin und ich glaube nicht, dass diese die Steuern gemacht hätte, aber vielleicht könnte sie mir meine Frage beantworten. Letztes Jahr hat der eingeschaltete Anwalt die Erklärung noch gemacht. Danke für die 1. Information.

Leben und leben lassen
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Hast du denn die Möglichkeit die alte Steuererklärung anzuschauen? Dann könntest du dort abschreiben. Sonst gibt dir das zuständige Steueramt bestimmt die Korrekte Antwort.
Gehört das Geld denn, nach der Teilung, deiner Freundin und ihren Kindern, oder gibt es noch andere Erben, die Anspruch auf einen Teil des Geldes haben?
Victoria1
Dabei seit: 31.01.2007
Beiträge: 134
Hast du schon in der Wegleitung geschaut? War die Situation in der vorherigen Steuererklärung gleich? Hast du die Steuererklärung des Vorjahres nicht? Wenn nein, kannst du mit der entsprechenden Vollmacht eine Kopie beim Steueramt anfordern.

In unserem Kanton muss die Wittwe das Konto noch normal deklarieren bis zur Erbteilung, auch wenn sie über die Konten nicht verfügen kann. Ausnahmen gibt es nur bei ganz grossem Vermögen.

Ist man sonst an einer unverteilten Erbschaft beteiligt, muss die Verrechnungssteuer mit Formular S-167 gesamthaft zurückverlangt werden und jeder Erbe hat seinen Anteil aus der Erbschaft (Einkommen und Vermögen) in der entsprechenden Rubrik der Steuererklärung (nicht im Wertschriftenverzeichnis) zu deklarieren.
Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
ich habe die alte steuererklärung vorliegend, aber der Anwalt hat vieles nicht abgezogen oder aufgeführt wo man auch könnte!? Somit ist es besser selbst ist die Frau. Das Geld anschliessend der Freundin und den beiden Kinder, diese wird in den nächsten Wochen endlich abgeschlossen. Hoffen wir doch alle. Der Mann ist im Januar 2009 gestorben.
Somit denke ich, wie Victoria schreibt, dass ich es trotzdem aufführen muss. Ich finde dies nur sehr unsozial, da sie ja leider nichts machen kann und sie leider nicht so gut gestellt ist.

Leben und leben lassen
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Sie muss es schon angeben. "Gehört" es nur ihr und den Kindern? Wenn noch andere daran beteiligt sind, muss es für die Steuererklärung geteilt werden. Z.B. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt mit 3 Personen, muss jede Person 1/3 des Betrages versteuern.